13-Jähriger stirbt nach OP: Der Kampf der Eltern

War es Schicksal oder ein Ärztefehler? Nach dem Freispruch für die Mediziner klagen die Eltern von Johannes jetzt auf Schmerzensgeld.
John Schneider |
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Der Grabstein von Johannes H. in Wolnzach: Der Bub verstarb nach einer OP.
Der Grabstein von Johannes H. in Wolnzach: Der Bub verstarb nach einer OP.

München/Wolnzach Geboren am 11. Juli 1996, gestorben am 19. April 2010 – auf dem Wolnzacher Friedhof ist das ganze Unglück von Johann und Anneliese H. in Stein gemeißelt. Ihr einziges Kind Johannes ist nicht einmal 14 Jahre alt geworden. War sein Tod Schicksal oder ein Ärztefehler, diese Frage beschäftigt seit Jahren die Gerichte und Johannes’ Eltern.

Ihr Kampf geht weiter: Nachdem das Augsburger Amtsgericht zwei Mediziner vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei gesprochen hat, werden die Eltern von Johannes jetzt zivilrechtlich gegen die Ärzte vorgehen. Ihr 13-jähriger Sohn war nach einer Rücken-OP gestorben. Weil eine Schraube schlecht gesetzt wurde und ein lebenswichtiges Blutgefäß verletzte.

Vater Johann H.: „Fakt ist: Johannes musste sterben, weil eine Schraube, die vom Chirurgen in der Hessing Klinik gesetzt wurde, einen Verblutungsschock ausgelöst hat.“ Die Art und Weise, wie sich einer der Ärzte den Tod von Johannes im Prozess erklärte, trieb ihm die Zornesröte ins Gesicht: „Es ist dreist, den Eltern und Anwesenden gegenüber vor Gericht als Professor zu behaupten, dass eventuell die 45 Minuten Reanimationsversuche schuld daran waren, dass die Schraube die Aorta durchbohrt hat und einen Verblutungsschock verursachte. Wo doch jedem aufmerksamen Zuhörer klar war, dass der Verblutungsschock vor der Reanimierung eintrat.“

Die Eltern sind aber auch menschlich von dem behandelnden Arzt enttäuscht: „Trotz der Gelegenheit hat er uns persönlich gegenüber kein Bedauern ausgesprochen.“ Da habe der zweite angeklagte Mediziner schon anders reagiert. „Er bedauerte den Vorfall uns gegenüber glaubwürdig“, sagt Johann H.

Dass den Ärzten strafrechtlich nicht beizukommen war, lag vor allem am Gutachten. Das kam zu dem Schluss, dass den Ärzten kein Vorwurf zu machen sei. Die falsch gesetzten Schrauben seien ein bekanntes Risiko, Computertomographien zur Kontrolle seien bei einer solchen Rücken-OP kein Standard.

Dass die Eltern immer wieder um ein solches CT baten, weil es Johannes immer schlechter ging, blieb ohne Wirkung bei den Medizinern. Anneliese H. bitter: „Ich war für die Ärzte überbesorgt und Johannes wehleidig.“

Profitieren will man nicht von dem angestrebten Zivilprozess. Wenn es zu Schmerzensgeldzahlungen kommt, „dann spenden wir den kompletten Betrag für einen guten Zweck“, erklärt die Mutter.

Auch Rache spielt keine Rolle: „Johannes und uns kann man nicht mehr helfen, aber es soll dazu beitragen, in Zukunft hellhöriger zu sein, genauer hinzuschauen, wenn Anzeichen auftreten, die nicht mehr normal sind, um sofort zu reagieren“, sagt Johann H.. Seine Hoffnung: „Vielleicht kann dann manches Leid verhindert werden.“

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