120.000 Teilnehmer: KVR untersagt geplante Mega-Demo auf der Theresienwiese

Ein Ulmer Anwalt, der zur "Querdenker"-Szene gehört, wollte am kommenden Sonntag eine Großdemonstration auf der Theresienwiese veranstalten. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat diesem Vorhaben nun eine Absage erteilt.
Ralph Hub
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André Wagner |
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Rechtsanwalt Markus Haintz (r.) im vergangenen September bei einer "Querdenken"-Veranstaltung in München.
Rechtsanwalt Markus Haintz (r.) im vergangenen September bei einer "Querdenken"-Veranstaltung in München. © imago/ZUMA Wire

München - Mit knapp 20.000 erfassten Neuinfektionen hat das Robert Koch-Institut (RKI) am Donnerstag einen neuen Höchstwert gemeldet. Doch die Corona-Skeptiker sehen das anders. "Wir feiern das Ende der Pandemie", heißt es in einem Aufruf des Ulmer Anwalts Markus Haintz. 

Am kommenden Sonntag wollen sich "Querdenker" ab 16 Uhr wieder auf der Theresienwiese treffen, eine Mega-Kundgebung.

Demo ohne Masken und Sicherheitsabstände angemeldet

Eine entsprechende Anmeldung ist beim KVR eingegangen, wie die Behörde der AZ am Donnerstag bestätigte. Der Veranstalter rechnet mit 120.000 Teilnehmern. Eine utopisch hohe Zahl angesichts des bis Ende November geltenden "Lockdown". Zumal für eine so große Demo 12.000 Ordner notwendig wären. "Die ich nicht habe", wie Markus Haintz offen zugibt.

Doch es kommt noch schräger. Ein Hygienekonzept im Sinne der bayerischen Coronaverordnung sei "ohne den Nachweis von Infektionen nicht nötig", schreibt der Anwalt. Daher gebe es "keine Abstände, keine Masken", dafür aber "gegenseitige Umarmungen (soweit erwünscht)".

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Gruppenkuscheln in Zeiten der Pandemie halten Virologen und Gesundheitsexperten für gefährlich und kontraproduktiv, zumal es in der augenblicklichen Situation darum gehe, die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen.

Die Reaktion des KVR ist, wie nicht anders zu erwarten war, eine Abfuhr. "Mit diesem Hygienekonzept bleibt nur eine Untersagung", betonte ein Sprecher des KVR.

Gericht sollte Demo schon vor Anmeldung von Hygieneauflagen befreien

Wie die AZ erfuhr, hat der Veranstalter bereits vergangenen Montag beim Verwaltungsgericht einen Antrag gestellt, der einem Freibrief gleichgekommen wäre. Die Richter sollten, noch bevor ein Bescheid des KVR ergangen ist, die Demo von entsprechenden Hygieneauflagen befreien. Dazu kam es natürlich nicht, wie ein Sprecher des Gerichts betonte.

Unklar ist, welche Ziele die "Querdenker" mit einem Antrag verfolgen, der angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen in München von vorneherein kaum Chancen auf Zustimmung gehabt hat.

Bereits am 1. November fand auf der Theresienwiese eine als "Gottesdienst" bezeichnete Demonstration statt.
Bereits am 1. November fand auf der Theresienwiese eine als "Gottesdienst" bezeichnete Demonstration statt. © iko

Veranstalter will bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Eine Satireaktion ist es offenbar nicht. Auch kein Scherz. Man stehe mit dem Anmelder in Kontakt, heißt es im KVR. "Ich meine es völlig ernst", bestätigte Markus Haintz am Donnerstag der AZ. Er kündigte an, vor dem Verwaltungsgericht München beziehungsweise dem Verwaltungsgerichtshof zu klagen. Notfalls sei man entschlossen, so Haintz, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Die Stadt München veröffentlicht täglich die neuen Corona-Fallzahlen. Am Donnerstag lag der Wert bei insgesamt 18.668 bestätigten Fällen. Markus Haintz bestreitet, dass es so viele Kranke gibt. München habe nie den Nachweis erbracht, dass die Menschen tatsächlich erkrankt seien. Positive Tests, so der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, seien nicht gleichbedeutend mit Erkrankungen.

Ähnlich kreativ zeigten sich die "Querdenker" bereits am vergangenen Sonntag. Weil zur Demo auf der Theresienwiese rund 1.700 Menschen kamen, mehr als die erlaubten 1.000 Demonstranten, erklärten die Veranstalter die Kundgebung kurzerhand zum "Gottesdienst". Die Polizei ließ sie gewähren. Vertreter der Kirchen betonten später, dass es sich keinesfalls um einen Gottesdienst gehandelt habe.

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  • am 29.03.2021 18:18 Uhr / Bewertung:

    Juristisch korrekt formuliert hat er aber gesagt, dass er bestreite, dass es so viele Infizierte gibt. Von der Stadt München erst noch NACHZUWEISENDE Infektionen bedeuten nicht, krank zu sein.
    (§ 2 Nummer 2 und Nummer 4 Infektionsschutzgesetz)
    Infektion
    die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,
    Kranker
    eine Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist,

    Für eine Infektion benötigt es die Aufnahme eines Krankheitserregers UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus, welche zwingend durch einen Arzt festgestellt werden muss.
    Ein positiver PCR Test sagt nichts über die nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung eines Virus im menschlichen Organismus und die vermeintlichen "Infektionen"also positive Testergebnisse werden auch nicht von Ärzten festgestellt (§§ 2, 24 Infektionsschutzgesetz.

  • Der wahre tscharlie am 06.11.2020 16:39 Uhr / Bewertung:

    Wenn man sich so manche Kommentare durchliest, hat man den Eindruck, dass die "Querdenker" ihre Demo jetzt im Netz abhalten.
    PCR-Test......darüber hat die AZ auch schon berichtet und wenn mich nicht alles täuscht, steht sogar etwas darüber im täglichen "Update".

    Letzte Woche haben die "Querdenker" das Grundgesetz beerdigt und jetzt berufen sie sich auf alle möglichen Paragraphen. Ist schon lustig, wie sie sich das hindrehen wollen.

  • Ralf2020 am 06.11.2020 12:26 Uhr / Bewertung:

    Hallo liebe Redaktion,

    schaut doch mal in das Infektionsschutzgesetz. Falls Ihr es nicht findet hier ein Link:

    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/

    Und für alle, die es noch nicht wissen, die Klinikgruppe Helios veröffentlicht täglich für Ihre 86 Krankenhäuser die Auslastungszahlen gesamt / Patienten mit positivem PCR-Test:

    https://www.helios-gesundheit.de/qualitaet/auslastung/

    Ich kann da nichts Auffälliges entdecken...

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