12 Jahre Haft wegen 12-fachen Mordversuchs
Der 39-jährige Allbert B. wurde gestern vom Münchner Schwurgericht wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Der jahrelang flüchtige Serbe hatte vor über 15 Jahren einen gefüllten Fünf-Liter-Benzinkanister in das Lokal "Bavaria" geworfen. Aus Rache, weil er nach einem Streit und Prüglei Lokalverbot hatte.
Ungerührt saß der Elektriker Allbert B. (39) gestern auf der Anklagebank im Münchner Schwurgerichtssaal und nahm das Urteil völlig emotionslos auf: Zwölf Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes. Wie berichtet, hatte Allbert B. vor mehr als 15 Jahren, in der Nacht zum 19. April 1993, einen mit Benzin gefüllten und an einer Seite aufgeschlitzten Fünf-Liter-Kanister in die Gaststätte „Bavaria“ in der Bayerstraße (Innenstadt) geschleudert.
Wie durch ein Wunder kam es nicht zu einer Feuerkatastrophe
Die zwölf Personen, die sich noch gegen 0.25 Uhr in der Gaststätte aufhielten, rauchten und einer Live-Band lauschten, blieben zum Glück unverletzt. Wie durch ein Wunder kam es durch die entflammbaren Dämpfe nicht zu einer Feuerkatastrophe. Das Motiv: Allbert B. hatte Lokalverbot, weil er sich zuvor mit anderen Gästen wegen eines Stuhls gestritten und geprügelt hatte. Beim Verlassen des Lokals schimpfte er: „Ich komme wieder und ich werde alles in die Luft jagen.“
Der Angeklagte stritt seine Täterschaft bis zum Schluss ab
2007 konnte Allbert B. erst in Frankreich festgenommen werden. Zeugen erkannten ihn als Täter wieder. Außerdem fand man am Tatort Blut vom Täter. Eine Wunde hatte er sich beim Aufschlitzen des Kanisters zugezogen. Dies hatte Allbert B. auch einem Freund anvertraut. Der Angeklagte selbst stritt seine Täterschaft bis zum Schluss ab und behauptete: „Ich wurde von hinten niedergeschlagen, als ich mit einem Benzinkanister meinen Wagen betanken wollte.“ Erst am nächsten Tag sei er benommen wieder aufgewacht – auf einem Acker bei Ingolstadt.
Strafverteidiger Adam Ahmed kündigte Revision an
Der Vorsitzende Richter Peter Lang hält diese Einlassung für eine „aberwitzige Schutzbehauptung“. Die Erklärung des Strafverteidigers Adam Ahmed, der auf Bedrohung plädierte und das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts stellte, dass sein Mandant die Gäste im Lokal nur erschrecken wollte, ließ Lang nicht gelten. Dann hätte es genügt, einen leeren Benzinkanister ins Lokal zu werfen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Strafantrag des Staatsanwalts Laurant Lafleur, der sagte, dass der Angeklagte aus einem „völlig nichtigen Anlass“ gehandelt habe. Verteidiger Ahmed kündigte Revision an: „Wenn er wirklich eine Explosion hätte herbeiführen wollen, hätte er ein brennendes Tempotuch in die Kanisteröffnung gesteckt.“
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