100.000-Euro-Klage: Esoteriker spenden für Unsterbliche

München – Ein Ehepaar aus Bad Wörishofen lernte vor rund zehn Jahren einen Mann aus der Schweiz kennen, der es von Anfang an faszinierte. Das esoterisch tief verwurzelte Ehepaar sah in dem Schweizer nicht nur einen Gesinnungsbruder, sondern eine Art erleuchtete Person, jemand der sie auf ihrem meditativ-spirituellen Weg voranbringen konnte.
Zwischen den drei Personen entstand eine innige Freundschaft, die darin gipfelte, dass das Ehepaar den Schweizer zu ihrem "Meister" erkor und sich selbst fortan als dessen "Meisterschüler" sah.
Absurdes esoterisches Steuersystem
Das Ehepaar sah sich selbst auf einem guten spirituellen Weg und wollte diese Entwicklung vorantreiben, indem es Gutes tat. Doch welcher Zweck ist besonders gut zum Wohle der Menschheit geeignet, wohin sollte man am ehesten Spenden? Diese Frage konnte der "Meister" seinen "Schülern" zum Glück beantworten.
Er gab an, er könne als "Adept" Kontakt zu den "Unsterblichen" aufnehmen. Er sei in der Lage, diesen körperlosen Geistwesen reales Geld zu übergeben, damit die es zum Wohle der Menschen verteilen.
In der Urteilsbegründung heißt es hierzu: "Zwar ist dem Senat kaum nachvollziehbar, wie jemand daran glauben kann, dass eine physisch reale Geldübergabe an in Wirklichkeit lange verstorbene Persönlichkeiten erfolgt, auch wenn diese nach der Überzeugung des Klägers und seiner Ehefrau 'unsterblich' waren. Nach Anhörung des Klägers als Partei und Einvernahme seiner Ehefrau als Zeugin ist der Senat aber überzeugt, dass diese hieran geglaubt haben."
Und so entstand ein absurdes esoterisches Steuersystem: Von Juli 2007 bis September 2013 legte das Ehepaar dem Mann aus der Schweiz monatlich seine Verdienste offen und überwies ihm anschließend 10 Prozent davon, also "den Zehnten", als Spende für die "Unsterblichen". Insgesamt kamen so rund 110.000 Euro zusammen.
Ehefrau des "Meisters" deckt Betrug auf
Ende 2013 fiel das Paar dann aus allen Luftschlössern, als es plötzlich einen Anruf von der Ehefrau des "Meisters" erhielt: Die Dame, die bis zuletzt selbst an die "Unsterblichen" geglaubt hatte, hatte zufällig herausgefunden, dass ihr Mann das Geld wohl doch nicht gespendet, sondern schlicht selbst ausgegeben hatte.
So forderten die Schwaben schließlich ihr Geld zurück – und wurden stets von ihrem ehemaligen "Meister" versetzt. Jetzt landete die Angelegenheit letztinstanzlich in München und endete – wenig überraschend – mit einer Verurteilung des angeblichen Geister-Kontaktmanns (AZ 14 U 915/15).
Wirklichen Groll gegen den Schweizer hegen die Kläger aber nach wie vor nicht. Sie wollten einfach nur ihr Geld zurück und betonten vor Gericht, dass für sie eine Welt zusammengebrochen sei, als sie erfasst hatten, vom Beklagten belogen worden zu sein. Immerhin gab die geschädigte Frau aus bad Wörishofen an, von ihrem "Meister" viel gelernt zu haben was ihr heute noch im Leben helfe.