100 Prozent teurer: Anwalt klagt gegen Parklizenz
MÜNCHEN - Ein Batzen Geld: Wolfgang Hastenrath muss für den Parkschein plötzlich doppelt so viel zahlen – weil der Verwaltungsaufwand angeblich größer ist. Dagegen wehrt sich der Anwalt.
(Fast) alles wird teurer. Das nervt, ist aber wohl nicht zu verhindern. Doch ein Aufschlag von exakt 100 Prozent ist schon ungewöhnlich. Den Schwabinger Rechtsanwalt Wolfgang Hastenrath hat ein derart massiver Anstieg so geärgert, dass er gegen OB Christian Ude (SPD) und das Kreisverwaltungsreferat Klage eingereicht hat. Streitpunkt: sein Parklizenz-Ausweis.
Bisher hat Hastenrath für die Ausnahmegenehmigung 60 Euro pro Jahr bezahlt. Für 2010 sind es 120 Euro. „Erhöhter Verwaltungsaufwand“ sei die Ursache für die Verdoppelung, erfuhr der Jurist auf seine telefonische Beschwerde im Kreisverwaltungsreferat. „Das stimmt aber gar nicht“, sagt Hastenrath zur AZ. Die Plakette werde jetzt sogar mit deutlich geringerem Aufwand produziert als früher: „Ein Arbeitsgang ist weggefallen, weil die Silberfolie nicht mehr wie bisher per Hand aufgeklebt werden muss.“
Besonders stört den Rechtsanwalt, dass er vier Mal so viel zahlen soll wie private Anwohner (30 Euro), die ihre Autos aber deutlich länger abstellen als er. „Im Vergleich zu einem privaten Anlieger wird das Auto des Klägers weniger als die Hälfte der Woche im Parklizenzgebiet parken “, schreibt er in seiner Klage an das Verwaltungsgericht. „Dafür zahlt er einen vierfach erhöhten Preis. Das ist nicht gerechtfertigt.“
Einen sachlichen Grund für den satten Aufschlag kann der Anwalt nicht erkennen. Vielmehr habe die Stadt schon bei den bisherigen Sätzen pro Jahr 15 Millionen Euro kassiert. Und: Die Tariferhöhung treffe wieder einmal den Mittelstand, der ja angeblich gefördert werden solle.
„Grundlage der Erhöhung ist ein Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2008“, erklärt Daniela Schlegel vom KVR. Bei diesem hatte unter anderem eine Rolle gespielt, dass die Tarife für die Ausnahmegenehmigungen etwa 15 Jahre unverändert geblieben seien.
Und überhaupt schöpfe die Stadt mit den 120 Euro bei Weitem nicht das von der bundesweit geltenden Gebührenordnung Straßenverkehr vorgegebene Maximum von 767 Euro pro Jahr aus. „Die neue Gebühr bewegt sich durchaus in einem passablen Rahmen“, sagt die Behörden-Sprecherin. Sie schätzt die 120 Euro als „relativ geringen Aufwand“ ein. Rudolf Huber
- Themen:
- Christian Ude
- Kreisverwaltungsreferat
- SPD