1. Mai: Tag der Festnahmen am Münchner Flughafen

Der 1. Mai war durchaus erfolgreich für die Polizeibeamten am Münchner Flughafen. Gleich sechs Personen konnten festgenommen werden, nach denen per Haftbefehl gesucht wurde.
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Regelmäßig verfangen sich mit Haftbefehl gesuchte Personen im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Münchner Flughafen - im Schnitt zwei am Tag. Am Maifeiertag nahmen die Bundespolizisten bei Grenzkontrollen gleich sechs Reisende aufgrund bestehender Haftbefehle fest. (Symbolbild)
dpa Regelmäßig verfangen sich mit Haftbefehl gesuchte Personen im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Münchner Flughafen - im Schnitt zwei am Tag. Am Maifeiertag nahmen die Bundespolizisten bei Grenzkontrollen gleich sechs Reisende aufgrund bestehender Haftbefehle fest. (Symbolbild)

München -  Entweder sind sie nicht vor Gericht erschienen oder haben ihre Bußgelder nicht bezahlt und weitere Aufforderungen der Justiz ignoriert. Am Freitag konnte die Polizei am Münchnr Flughafen insgesamt sechs Personen identifizieren, die per Haftbefehl gesucht wurden und folglich auch festnehmen. Die einzelnen Fälle im Überblick:

Kein Erscheinen vor Gericht

Gleich am frühen Morgen ging den Bundesbeamten schon der erste gesuchte Straftäter ins Netz. Die Beamten nahmen einen Tunesier fest, als er aus seinem Geburtsland in München ankam. Der in der Oberpfalz wohnhafte Mann hatte einen Verhandlungstermin wegen gefährlicher Körperverletzung platzen lassen; er war schlichtweg nicht vor Gericht erschienen.

Das Amtsgericht Neumarkt in der Oberpfalz hatte daher gegen ihn einen Vorführungshaftbefehl erlassen, mit dem die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth seit November 2014 nach dem 38-Jährigen fahndete. Nachdem die Bundespolizisten den Tunesier am Freitag festgenommen hatten, fuhren sie ihn nach Nürnberg und lieferten ihn in die dortige Justizvollzugsanstalt ein.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis - Geldstrafe nicht gezahlt

Bei der Kontrolle des ersten Fluges aus Peking zogen die Bundespolizisten einen chinesischen Staatsangehörigen aus dem Verkehr, den die Staatsanwaltschaft Gießen mit Vollstreckungshaftbefehl suchte. Der 35-Jährige war der deutschen Justiz nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis 625 Euro Geldstrafe oder 25 Tage Ersatzhaft schuldig geblieben.

Nach der Festnahme bezahlte der Chinese den geforderten Geldbetrag bei den Bundespolizisten dann auch direkt in bar und durfte anschließend seine Reise fortsetzen.

Keine Reaktion auf Bußgeldbescheid

Am Vormittag verfing sich ein deutscher Staatsangehöriger im Netz der Bundespolizei. Als die Beamten den gebürtigen Türken bei seiner Ausreise nach Ankara kontrollierten, stießen sie auf eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Das Amtsgericht Salzgitter hatte gegen den 50-Jährigen einen Tag Erzwingungshaft angeordnet, nachdem er auf einen Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes in Salzgitter keine Reaktion gezeigt hatte.

Als Alternative zur Gefängnisstrafe forderte der Richter von dem Brauschweiger die Zahlung von 10 Euro plus 35,10 Euro Kosten. Der Mann entschied sich dieses Mal, den Geldbeutel zu öffnen. So konnte er um gut 45 Euro ärmer seinen Flug auch noch erreichen.

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Beleidigung und 500 Euro Geldstrafe nicht gezahlt

Mittags fiel den Bundesbeamten im Terminal 1 bei der Einreisekontrolle des Fluges aus Moskau ein 35-jähriger Deutscher auf, den die Staatsanwaltschaft Schweinfurt seit vier Wochen mit Haftbefehl suchte. Der gebürtige Kirgise war im Februar dieses Jahres vom Amtsgericht in Schweinfurt wegen Beleidigung zu 500 Euro Geldstrafe, ersatzweise 20 Tagen Haft verurteilt worden.

Er hatte aber offensichtlich bis dato die geforderte Strafe nicht beglichen. Zudem war der Schweinfurter noch wegen des Vorwurfs der Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft Würzburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Nach seiner Festnahme am Münchner Flughafen nahmen die Bundesbeamten seine Daten auf, kassierten den geforderten Geldbetrag und setzten den säumigen Zahler anschließend wieder auf freien Fuß.

Trunkenheit am Steuer - Keine Reaktion auf Strafe

Eine böse Überraschung bei der automatisierten Grenzkontrolle am EasyPASS-Gate erlebte ein luxemburgischer Staatsbürger. Der 29-Jährige hatte bei seiner Ausreise nach Hongkong angesichts der streng kontrollierenden Beamten wohl gehofft, dass die Maschine ihm nicht auf die Schliche kommen würde. Aber auch hier kam beim automatischen Abgleich seiner Daten mit der Fahndungsdatei des Bundeskriminalamtes zum Vorschein, dass die Staatsanwaltschaft in Trier seit Juni 2013 nach dem Luxemburger suchte.

Der Mann war vier Monate zuvor vom Amtsgericht Trier wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden. Er hatte weder die geforderten knapp 2.050 Euro bezahlt noch die ersatzweise verhängten 30 Tage Haft angetreten. Die Bundespolizisten nahmen den Mann jetzt am EasyPASS-Gate fest und mit zur Wache. Dort bezahlte er den geforderten Geldbetrag und durfte anschließend die Räumlichkeiten der Bundespolizei wieder verlassen.

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Zwei Bußgeldbescheide nicht bezahlt

Am Abend nahmen die Bundespolizisten dann noch eine 57-jährige Deutsche bei ihrer Ankunft aus Antalya fest. Die Frau hatte zwei Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 15 Euro nicht beachtet und folglich weder die geforderten Bußgelder noch die Verfahrenskosten in Höhe von 46 Euro und 52 Euro bezahlt.

Daher hatten in einem Fall das Viechtacher Amtsgericht im November 2013, im anderen das Münchner Amtsgericht im September 2014 jeweils einen Tag Erzwingungshaft verhängt, woraufhin die Staatsanwaltschaften Deggendorf und München I nach der Frau fahnden ließen. Die Münchnerin konnte die geforderten Geldbeträge nach ihrer Festnahme am Moos-Airport in voller Höhe bezahlen und so die Wache der Bundespolizei wieder verlassen.

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