0,5 Promille – auch für Radler?

Die Polizei präsentiert die Münchner Verkehrs-Statistik und fordert rechtliche Nachbesserungen. Werner Feiler, Vize-Chef der Münchner Polizei, fordert für Radler dieselbe Promille-Grenze wie für Autofahrer.
Nina Job |
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Nach dem Biergartenbesuch aufs Fahrrad steigen, ist derzeit sogar noch mit 1,59 Promille erlaubt.
dpa Nach dem Biergartenbesuch aufs Fahrrad steigen, ist derzeit sogar noch mit 1,59 Promille erlaubt.

München - Nach dem Biergartenbesuch aufs Radl steigen und mit Schwips nach Hause rollen, gehört für viele Münchner ganz selbstverständlich dazu. Wenn sie schon nicht mehr fit genug sind, um Auto zu fahren, steigen sie eben auf den Drahtesel um, lautet offenbar die Devise. Und damit glauben sie sich auch juristisch auf der sicheren Seite: Schließlich liegt die "absolute Fahruntüchtigkeit", wie es im nüchternen Juristendeutsch heißt, auf dem Rad in einem höheren Promille-Bereich, als wenn man sich hinter das Steuer eines Autos setzen will.

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Gegen diese Regelung im Straßenverkehrsrecht gibt es immer wieder Einwände. Jetzt gehört auch Münchens Polizeivizepräsident Werner Feiler dazu. Bei der Vorstellung des Verkehrsberichts 2015 forderte er am Freitag die Bußgeldgrenze bei 0,5-Promille auch für Radfahrer.

 

Steigende Zahl von Unfällen alkoholisierter Radler

 

Hintergrund ist die steigende Zahl von Unfällen, die alkoholisierte Radfahrer im vergangenen Jahr in München verursacht haben. "Bei fast einem Fünftel, nämlich 17 Prozent aller Fahrradunfälle verunglückten Radfahrer alleine ohne Fremdbeteiligung. Besonders auffällig ist hierbei die Steigerung um knapp 18 Prozent bei den alkoholbedingten Stürzen", berichtete Werner Feiler.

So verunglückten laut aktueller Statistik 46 Radfahrer, weil sie zu betrunken waren. Das Risiko, dabei verletzt zu werden, ist wie bei Fußgängern bei jedem Unfall sehr hoch.

 

Bisher gelten 1,59 Promille

 

Der Polizeivizepräsident fordert, dass für Radfahrer künftig dieselbe Grenze gilt wie für Autofahrer. "Stark alkoholisiert Fahrrad zu fahren, bedeutet eine erhebliche Eigengefährdung", so Münchens zweithöchster Polizeichef. Derzeit ist die Rechtslage so, dass sich Radfahrer noch mit 1,59 Promille Alkohol im Blut aufs Fahrrad setzen dürfen – sofern sie damit noch in die Pedale treten können.

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Bei Ausfallerscheinungen oder wenn sie einen Unfall verursachen, gilt auch für sie, dass sie sich bereits ab 0,3 Promille strafbar machen. Aber erst ab 1,6 Promille gelten sie derzeit als absolut fahruntüchtig. Werner Feiler: "Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme von groben Fahrfehlern auftritt und das Unfallrisiko dadurch erheblich steigt."

Gezielte Kontrollen wie sie die Polizei gegen alkoholisierte Autofahrer während der Faschingszeit oder zur Wiesn durchführt, blühen den Münchnern, die nach dem Biergartenbesuch noch aufs Rad steigen, laut Werner Feiler aber (noch) nicht. So werden diejenigen, die zu tief ins Glas geschaut haben, wohl auch künftig nur dann aus dem Verkehr gefischt werden, wenn sie unangenehm auffallen – wie ein 24-Jähriger, der im Mai nachts in Schlangenlinien auf der falschen Seite ohne Licht durch Neuhausen fuhr – direkt an der Wache vorbei, aus der gerade zwei Polizisten kamen.

 

 

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