Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "M.A.K. COMPANY - MOVIE NIGHT"

Die Abendzeitung verlost 3 x 2 Eintrittskarten für die Veranstaltung "M.A.K. COMPANY - MOVIE NIGHT" im Bürgerhaus Unterschleißheim am 20.04.2024 um 20 Uhr. Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

1. Veranstalter

Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der Abendzeitung Digital GmbH & Co KG (Digital), ansässig in Garmischer Straße 35, 81373 München, nachfolgend: Veranstalter. 

2. Laufzeit, Änderungen, Abbruch

Das Gewinnspiel beginnt am 25. März 2024 und endet am 14. April um 23:59 Uhr. Die Veranstalter behalten sich vor, aus wichtigem Grund jederzeit das Gewinnspiel zu unterbrechen oder zu beenden, abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern. Dies insbesondere dann, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören – beispielsweise und nicht abschließend - das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung dieser Gewinnaktion stehen.

3. Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt an der Gewinnaktion sind alle Personen über 18 Jahre. Mitarbeiter:innen des Veranstalters und deren Angehörige, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben sind von der Gewinnaktion ausgeschlossen.

4. Teilnahme

Die Teilnahme an der Gewinnaktion ist kostenlos. Die Teilnahme erfolgt durch Liken des Beitrags und zusätzlichem Verfassen eines Kommentars unter dem betreffenden Facebookpost der Abendzeitung (indem man schreibt, warum man gewinnen sollte). Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine Mehrfachteilnahme einer Person ist nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern wichtige, berechtigte Gründe vorliegen. Dazu zählen insbesondere ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, eine mehrfache Teilnahme sowie eine Beeinflussung/Manipulation des Gewinnspieles. Im Falle eines so erfolgten Ausschlusses behält sich der Veranstalter das Recht vor, bereits zuerkannte Preise und Gewinne abzuerkennen.

5. Ablauf des Gewinnspiels

Unter allen bis zum Ende der Laufzeit erfolgten Teilnahmen werden 3 x 2 Eintrittskarten für die Veranstaltung "M.A.K. COMPANY - MOVIE NIGHT" im Bürgerhaus Unterschleißheim nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Sollte der Veranstalter im Anschluss an die Gewinnerermittlung feststellen, dass der/die im Wege der Gewinnerermittlung ermittelte Teilnehmer:in gleich aus welchem Grund, nicht gewinnberechtigt ist, führt er aus den verbleibenden Teilnehmern:innen eine weitere Gewinnerermittlung durch. 

Gewinnberechtigt ist nur, wer diese Teilnahmebedingungen einhält. Insbesondere ist nicht gewinnberechtigt, wer zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sich nicht fristgemäß (vgl. Ziffer 7) auf die Mitteilung über die Gewinnziehung meldet und/oder die Mitwirkung verweigert.  

Erfüllt der/die im Wege der Gewinnziehung ermittelte Teilnehmer:in alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen, hat er/sie den Preis gewonnen. 

6. Preise 

Verlost werden 3 x 2 Eintrittskarten für die Veranstaltung "M.A.K. COMPANY - MOVIE NIGHT" im Bürgerhaus Unterschleißheim. Termin der Veranstaltung ist der 20. April 2024 um 20 Uhr. Die Tickets für die Gewinner werden an der Abendkasse hinterlegt.

7. Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner/Gewinnerinnen werden per Facebook Messenger benachrichtigt. Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Versand der Mitteilung beim Veranstalter zu melden. Die Kontaktdaten sind in der Mitteilung enthalten. Meldet sich der/die im Wege der Gewinnziehung ermittelte Teilnehmer:in nicht innerhalb von 24 Stunden ab Versand der Mitteilung beim Veranstalter oder sollten sich die angegebenen Kontaktdaten als unvollständig oder fehlerhaft erweisen, behält sich der Veranstalter vor, eine weitere Gewinnziehung durchzuführen und so eine/n neue/n Teilnehmer:in zu ermitteln.

8. Rechtliche Hinweise

8.a. Datenschutz

Für den Zweck der Durchführung der Gewinnaktion verarbeitet der Veranstalter die personenbezogenen Daten, die die Teilnehmer:innen im Rahmen ihrer Teilnahme angeben.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, um die Gewinnaktion durchzuführen und im Falle eines Gewinnes den/die betreffenden Teilnehmer:in zu benachrichtigen sowie hierüber zu berichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (Vertragsdurchführung).

Stellen Teilnehmer:innen die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung, so ist eine Teilnahme an der Gewinnaktion oder die Entgegennahme eines möglichen Preises nicht möglich.

Der Veranstalter verwendet die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung der Gewinnaktion. Die personenbezogenen Daten aller Teilnehmer:innen mit Ausnahme des/der Gewinner:in löschen der Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach der Ermittlung des/der Gewinner:in. Die personenbezogenen Daten des/der Gewinner:in löschen die Veranstalter nach Ablauf etwaiger Gewährleistungs- und Aufbewahrungsfristen.

Einzelheiten zum Datenschutz, insbesondere zu den Betroffenenrechten, sind unter https://www.abendzeitung-muenchen.de/datenschutz/ abrufbar.

8.b. Haftungsausschluss 

Der Veranstalter ist stets bemüht, die Teilnahmebedingungen der Gewinnaktion vor und während der Dauer der Gewinnaktion online abrufbar zu halten und die Möglichkeit der Registrierung sowie Abrufbarkeit eines Benutzerkontos für die Online-Teilnahme verfügbar zu halten. Er haftet jedoch nicht für technisch bedingte Fehler, ebenso wenig für auftretende Mängel am Gewinn. 

8.c. Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Gewinnaktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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