Zwielichtige Geschäfte mit Urlaubsträumen
Auch der Gewinn ist eine Niete: Mit immer neuen Tricks versuchen Timesharing-Verkäufer, ahnungslose Urlauber zu übertölpeln.
Die Idee klingt einleuchtend: Wozu eine Ferienwohnung kaufen, wenn man nur vier Wochen im Jahr darin wohnen kann? Findige Verkäufer bieten deshalb Urlaubsdomizile jahreswochenweise zum Kauf an. Doch aus dem vermeintlichen Schnäppchen wird meist schnell ein Alptraum. Denn in dem Markt tummeln sich mehr schwarze als weiße Schafe.
Verbraucherzentralen und Bundeskriminalamt warnen eindringlich: Timesharing lohnt sich so gut wie nie. Und riskant ist es obendrein: Macht der Betreiber pleite, dann platzt der Traum vom „Urlaub zum Nulltarif“. Selbst wenn alles gut geht, tauchen bald Gebühren auf, von denen beim Verkaufsgespräch keine Rede war: Verwaltung und Instandhaltung verschlingen Unsummen. Dazu kommen Clubbeiträge und Tauschringgebühren: Schnell summieren sich tausend Euro „Nebenkosten“ pro Woche.
Leichtes Spiel haben die Nepper an südlichen Stränden. Hochburgen sind die Algarve, Griechenland und die Kanarischen Inseln. Dort ködern sie ihre Opfer gern mit dem „Sekt-Dreh“. Dem Urlauber wird am Strand ein Lostopf unter die Nase gehalten. Und – welch Zufall! – er gewinnt eine Flasche Sekt, die in einer Timesharing-Anlage abzuholen ist. Nach dem Genuss von reichlich Alkohol ist dann keine Rede mehr vom Gewinnen, umso mehr von Ferienwohnrechten. Immer bestehen die Verkäufer auf sofortiger Unterschrift und hohen Anzahlungen.
Timesharing-Nepper sind findig
Längst versuchen viele Kunden vor Gericht aus ihren Verträgen herauszukommen. Doch das ist schwierig, weil es meist um Auslandsrecht geht. Die schlimmsten Wildwestmethoden innerhalb Europas sind immerhin seit Inkrafttreten einer EU-Richtlinie aus den 1990er-Jahren eingedämmt. Doch Timesharing-Nepper sind findig, und so ist dieser Schutz längst löchrig wie ein Schweizer Käse. Beispiele: Weil die Richtlinie nur von Immobilien spricht, wurden vermehrt mobile Güter wie Hausboote, Kreuzfahrtschiffe und Wohnmobile auf dem Timesharing-Markt verhökert. Die Regel griff erst ab Laufzeiten von 36 Monaten? Dann drückte man eben Angebote mit 35 Monaten Laufzeit in den Markt.
All diese Schlupflöcher hofft die Bundesregierung nun zu schließen: mit der Umsetzung der bereits seit 2008 existierenden neuen EU-Timesharing-Richtlinie. Doch die Verbraucherschützer sind sich sicher: Den Neppern wird etwas einfallen. Und wenn es nur der Trick ist, sich einfach auf die Strände von Nicht-EU-Ländern zu konzentrieren. Denn da gilt weiter das lokale Recht. Und wie groß die Chancen bei einem Rechtsstreit in der Türkei oder Ägypten sind, kann sich jeder selbst ausrechnen.
Weitere Informationen: Europäisches Verbraucherzentrum, Tel. 0431/ 5909950, www.evz.de
Hans-Werner Rodrian
- Themen:
- Bundeskriminalamt