Wenn die Reise platzt

Keiner rechnet ernsthaft damit, immer wieder passiert es: Weil Job weg ist, sich Nachwuchs ankündigt oder ein Virus umgeht, muss der Urlaub abgesagt werden. Reiserücktrittspolicen helfen
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Traumurlaub am Traumstrand: Was tun, wenn der Traum sich nicht erfüllt?
dpa Traumurlaub am Traumstrand: Was tun, wenn der Traum sich nicht erfüllt?

MÜNCHEN - Keiner rechnet ernsthaft damit, immer wieder passiert es: Weil Job weg ist, sich Nachwuchs ankündigt oder ein Virus umgeht, muss der Urlaub abgesagt werden. Reiserücktrittspolicen helfen

Noch fünf Wochen bis zu den Sommerferien. Wer weg will, hat seine Reise in den meisten Fällen schon gebucht und packt in Gedanken die Koffer. Umso ärgerlicher, wenn in letzter Minute etwas dazwischen kommt – eine Krankheit vielleicht, oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Die Stiftung Warentest rät deshalb zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Wann ist sie sinnvoll?

Bei teuren Reisen fast immer, besonders, wenn man mit Kindern unterwegs ist, die von einem Tag auf den anderen krank werden können.

Einzel-Police oder Jahresbetrag?

Ein Jahresvertrag lohnt sich, wenn man schon vorher weiß, wieviel Geld für den Urlaub investiert wird und wenn alle Reisen in etwa in der gleichen Preiskategorie liegen. Der Preis der Police orientiert sich nämlich am Reisepreis.

Rundum- oder Basisschutz?

Einige Anbieter zahlen auch, wenn der Versicherte die Reise zwar angetreten hat, sie aber abbrechen muss, etwa, weil ein Anbehöriger in die Klinik eingeliefert wurde.

Tarif mit voller Kostenerstattung oder günstigere Policen mit Selbstbehalt?

Ansichtssache. In der Regel beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent des Reisepreises.

Was sind die Fallstricke?

Kunden sollen darauf achten, wann genau die Versicherung leistet: Etwa, wenn der Kunde selbst nicht reisen kann – oder auch sein Ehepartner. Die Versicherer schließen außerdem viele Rücktrittsgründe aus. Zum Besispiel gibt es immer wieder Prozesse darüber, welche Erkrankungen als „überraschend“ eingestuft werden. Bei Erkrankungen, die auf ein schon länger vorhandenes Leiden zurückgehen, weigern sich die Assekuranzen häufig zu zahlen.

Ein anderer Ausschlussgrund ist der Ausbruch einer Pandemie, also einer länderübergreifenden Seuche. Deswegen sollten Kunden die Bedingungen genau studieren.

Gute Versicherungen zahlen mindestens bei

Tod,

einer Unfallverletzung,

unerwarteter Krankheit,

Impfunverträglichkeit,

Schwangerschaft,

schwerem Schaden am Eigentum,

Verlust des Arbeitsplatzes des Versicherten, eines Mitreisenden oder einem seiner nahen Angehörigen.

Was muss der Kunde tun, wenn er krank wird?

Die Reise-Unfähigkeit vom Arzt attestieren lassen. Sofort die Versicherung informieren. Die sofortige Informationspflicht gilt auch bei anderen Ereignissen, die die Reise unmöglich machen.

Was ist, wenn der Kunde die Buchung stornieren will, weil im Reiseland Terroranschläge verübt wurden oder Seuchen ausgebrochen sind?

Das ist kein Fall für die Reiserückstrittspolice. Der richtige Ansprechpartner ist in solchen Situationen der Reiseveranstalter. Sofern das Auswärtige Amt vor Reisen in das Land warnt, gibt es Geld zurück. Andernfalls lassen Veranstalter oft mit sich reden und bieten eine andere Reise als Ersatz an. sun

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.