Verkehrssünden im Ausland: Das Auto kann enteignet werden

Tempolimit, Warnwestenpflicht und strenge Regeln beim Alkohol: Welche Strafen Sie in den Urlaubsländern erwarten und was passiert, wenn Sie Bußgelder nicht zahlen.
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Blitzerschild auf einer österreichischen Autobahn
dpa Blitzerschild auf einer österreichischen Autobahn

MÜNCHEN - Tempolimit, Warnwestenpflicht und strenge Regeln beim Alkohol: Welche Strafen Sie in den Urlaubsländern erwarten und was passiert, wenn Sie Bußgelder nicht zahlen.

Die deutschen Autofahrer haben es vergleichsweise gut: kein Tempolimit auf der Autobahn, keine Maut gibt’s. In den meisten europäischen Ländern ist das anders. „Wir raten Urlaubern, sich zu informieren und sich an die Verkehrsregeln im Ausland zu halten, sonst kann es teuer werden“, sagt Michael Nissen, Auslandsjurist beim ADAC. Zwar werden Verstöße in allen europäischen Ländern außer Österreich in Deutschland nicht weiterverfolgt. Wenn Sie zum Beispiel in Italien zu schnell fahren, bekommen sie den Bußgeld-Bescheid zwar zugestellt. Wenn sie nicht zahlen, passiert aber nichts.

Allerdings nur, bis Sie wieder in das Land reisen. „In Italien wird das fünf Jahre gespeichert, geraten Sie in eine Kontrolle, zahlen Sie wesentlich mehr.“ Nach 60 Tagen verdoppelt sich das Bußgeld.

Auch in der Schweiz werden die Verstöße fünf Jahre gespeichert. Nach der zweiten Mahnung kann das Bußgeld in eine Haftstrafe umgewandelt werden. „Es kam schon vor, dass Deutsche bei ihrer Einreise in die Schweiz verhaftet wurden“, sagt Nissen.

Werden Sie vor Ort wegen Geschwindigkeitsübertretung angehalten, rät der Jurist, zu zahlen. Ist man zum Beispiel in Frankreich nicht liquide, wird das Auto beschlagnahmt. In Italien droht neben der Beschlagnahmung sogar die Enteignung: Nämlich bei einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,5 Promille.

In den meisten Ländern droht bei 40 km/h zu viel ein Fahrverbot. Werden Sie kontrolliert, wird der Lappen einbehalten. Der wird dann zwar nach Deutschland geschickt, das ganze bringt auch keine Punkte in Flensburg. Trotzdem gilt das Fahrverbot im Urlaubsland: „In Italien darf man noch zur Grenze zurückfahren. In Frankreich muss man sofort aussteigen.“

Eine Ausnahme ist Österreich: Wer dort sündigt, hat auch die deutschen Behörden am Hals. Bisher gab es eine Hintertür: Die Österreicher blitzen von hinten, fotografieren also nicht das Gesicht. Berief sich der deutsche Autobesitzer auf sein Auskunftsverweigerungsrecht, wurde von deutschen Behörden das Geld nicht eingetrieben. Deswegen testen die Österreicher zurzeit die ersten neuen Blitzer-Anlagen, die von vorne fotografieren.

Tina Angerer

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