Veranstalter muss für verschollene Eisschollen zahlen

Seine persönliche Klimakatastrophe erlebte ein Passagier, der per Schiff arktische Gewässer durchqueren und dabei durch "meterdickes Packeis" kreuzen wollte.
von  Abendzeitung
Wenn das Eis schmilzt, kann der Kunde reklamieren, Foto: PR
Wenn das Eis schmilzt, kann der Kunde reklamieren, Foto: PR © srt

Hamburg - Seine persönliche Klimakatastrophe erlebte ein Passagier, der per Schiff arktische Gewässer durchqueren und dabei durch "meterdickes Packeis" kreuzen wollte.

Das zumindest hatte der Veranstalter im Reisekatalog versprochen. Das Problem: Aufgrund milder Temperaturen waren keine Eisschollen aufzutreiben. Der Mann klagte und bekam Recht. Wenn der Veranstalter ein solches Erlebnis zusichere, müsse er sich daran halten. Der Hinweis des Anbieters, dass es im Fall "extremer Witterungs- oder Wetterverhältnisse" zu Änderungen kommen könne, ändere daran nichts. Schließlich sei aus Sicht des neutralen Beobachters offensichtlich eher zu viel Packeis gemeint. Der Veranstalter muss einen Teil des Reisepreises erstatten (OLG Hamburg, Az. 9 U 92/08).

mar/srt

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.