Teure Urlaubs-Strafzettel
Neue Regelung: Wer im Ausland einen Strafzettel bekommt, der muss jetzt damit rechnen, dass das Bußgeld in Deutschland eingetrieben wird.
Gemeinsame Währung, gemeinsame Krisen, gemeinsame Grenzen. Die Europäische Union ist ziemlich durchlässig geworden. Nur bei den Strafzetteln war das bislang anders. Wer nicht an Ort und Stelle abkassiert wurde, der kam meist ohne zu zahlen davon.
Das ändert sich jetzt. Wer diesen Sommer im EU-Ausland drauflos braust oder falsch parkt, dem könnte im Herbst nachträglich ein teures Souvenir ins Haus flattern. Ab Oktober soll das Bonner Bundesamt für Justiz Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland vollstrecken.
Das heißt nicht, dass man bis dahin noch rasen darf. Denn die deutsche Behörde verfolgt alles, was ihr von ausländischen Ämtern ab Oktober zugestellt wird – auch wenn der Verkehrsverstoß schon Monate alt war.
624 Euro für Telefonieren am Steuer
Und das kann teuer werden. Denn in den Nachbarländern sind die Bußgelder oft deutlich höher als in Deutschland. So zahlt man in Italien fürs Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage bis zu 624 Euro. In Spanien drohen Rasern, die 20 km/h schneller fahren als erlaubt, Geldbußen bis 300 Euro. Fehlt in Frankreich bei einer Verkehrskontrolle die Warnweste im Auto, so kostet das 90 bis 135 Euro. Und in Griechenland werden bei Überholen im Überholverbot 355 Euro und mehr fällig.
Ein einfacher Strafzettel für falsches Parken wird dagegen auch weiterhin meist ohne direkte Folgen im Heimatland bleiben. Denn ausländische Bußgeldbescheide sollen erst ab 70 Euro vollstreckt werden. Schließlich verursacht die internationale Verfolgung erheblichen Verwaltungsaufwand.
Doch auch dann raten Experten, lieber zu bezahlen. Das schafft nicht nur ein gutes Gewissen, sondern kann bei der nächsten Einreise erheblichen Ärger ersparen. Bei einer Routinekontrolle im Urlaubsland könnte das Ordnungs- oder Strafgeld sofort vollstreckt werden - einschließlich einer saftigen Strafe. In der Schweiz droht sogar Gefängnis, wenn ein eingeleitetes Vollstreckungsverfahren erfolglos war. Und mit Österreich hat Deutschland bereits seit Jahren ein gegenseitiges Vollstreckungsabkommen - da kommt der Strafzettel also bereits vor Oktober.
Was tun, wenn ein Knöllchen im heimischen Briefkasten steckt?
Dann rät der ADAC, genau hinzusehen. Jeder Verkehrssünder muss seinen Bußgeldbescheid in seiner Landessprache erhalten. Wer auf Spanisch aufgefordert werde, sich über einen Parkverstoß in Sevilla zu äußern, der dürfe dem Fortgang der Dinge gelassen entgegen sehen.
Ein anderes Schlupfloch könnte die Halterhaftung aufzeigen. In Frankreich und Holland wird automatisch der Halter eines Fahrzeugs für alle Verstöße haftbar gemacht. Das ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Weil für die französischen Behörden aber normalerweise das Kennzeichen ausreicht, wird in Frankreich grundsätzlich nur von hinten geblitzt. Und so ist der eigentliche Fahrer meist nicht erkennbar.
Hans-Werner Rodrian
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