Neue Kraft schöpfen

Sehnsüchtig lauscht Marion D. den Urlaubserlebnissen ihrer Bekannten. Für die 56-Jährige ist es nicht so einfach, mal eben die Koffer zu packen. Sie betreut zu Hause ihre pflegebedürftige Mutter. Es gibt jedoch Wege, dass auch sie einmal Ferien machen kann: eine Ersatz- oder Kurzzeitpflege für ihre Mutter. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.
Wie kommt man an Kurzzeitpflegeplätze? Häufig bieten Pflegeheime, Rehakliniken und Krankenhäuser leer stehende Betten an. Dort erhalten Pflegebedürftige, um die sich sonst Angehörige kümmern, eine zeitlich begrenzte, stationäre Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Bis zu 28 Tage können sie in der Kurzzeitpflege aufgenommen werden - zum Beispiel auch, wenn die Angehörigen selbst erkranken oder die Wohnung umgebaut werden muss.
Reichen finanzielle Mittelnicht aus, hilft das Sozialamt
Die Pflegeversicherung zahlt dabei maximal 1510 Euro pro Jahr für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung. Wie schnell diese Summe aufgebraucht ist, hängt von der Pflegestufe ab. Für darüber hinausgehende Kosten sowie für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Dabei bewegen sich die Preise pro Tag - abhängig von den in den Heimen geltenden Pflegesätzen - um 30 Euro. Tipp: Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, dann kann man Unterstützung beim Sozialamt beantragen.
Eine zweite Möglichkeit ist die sogenannte Verhinderungs- oder Ersatzpflege. Sie kann beantragt werden, wenn Pflegebedürftige ehrenamtlich von Angehörigen oder Freunden mindestens sechs Monate vor der Verhinderung in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sind. Die betreuende Person kann sich durch andere Angehörige oder auch professionelle Pflegedienst-Mitarbeiter vertreten lassen. Auch hier werden maximal 1510 Euro für längstens 28 Tage gezahlt.
Viele Pflegende haben einen Auszeit dringent nötig.
Anträge auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege müssen vorab bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Kassen geben auch Auskunft darüber, welche Häuser und Pflegedienste in Frage kommen. Oft lohnt es sich auch, selbst bei Pflegeeinrichtungen in der Umgebung nachzufragen. Übersichten bieten zudem Internetportale wie www.betreut.de oder www.wohnen-im-alter.de. Übrigens können - je nach Situation – sowohl Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege innerhalb eines Kalenderjahres beansprucht werden.
Dabei macht sich niemand die Entscheidung leicht, die Pflege eines Angehörigen auch nur vorübergehend abzugeben. Viele Pflegende haben jedoch eine Auszeit dringend nötig und die Erholung kommt letztlich allen zugute. Nur ein ausgeglichener Mensch hat die Kraft, seinen Angehörigen mit der nötigen Liebe zu betreuen. So auch Marion D.: Nach zwei Urlaubswochen fühlt sie sich frisch und erholt. "Und auch meine Mutter ist mit der neuen Situation gut zurecht gekommen. Ein paar Tage Abstand haben unserer Beziehung gut getan", berichtet sie.