Krank im Urlaub: So bekommt man seine Urlaubstage zurück

Erkältung statt Erholung, Schnupfen statt Skifahren - wer Pech hat, liegt im Urlaub krank im Bett und kann die wohlverdiente Auszeit nicht genießen. Doch die "verlorenen" Urlaubstage können beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Dabei gilt es ein paar Sachen zu beachten.
(kms/spot) |
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Wer jetzt noch die verbleibenden Urlaubstage aus 2018 nehmen möchte, kann sich über viele Reise-Schnäppchen und Last-Minute-Angebote freuen. Schade nur, wenn der Skiurlaub dann wegen eines gebrochenen Beins ins Wasser fällt oder eine Erkältung zuschlägt. Das war's dann wohl mit dem Urlaub. Nein, denn unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich die Krankheitstage beim Arbeitgeber gutschreiben lassen.

Die Gesetzeslage in Deutschland schreibt hierzu vor: "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet." Heißt im Klartext: Für jeden Tag, den man im Urlaub krank ist, muss eine Arbeitsunfähigkeit in Form eines Attests vorliegen, damit dieser "zurückerstattet" wird.

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Viele Arbeitnehmer müssen üblicherweise am dritten Tag der Krankheit ein Attest vorlegen. Im Falle der Krankheit im Urlaub sieht die Sache anders aus. Dann müssen Arbeitnehmer gleich am ersten Tag zum Arzt gehen, um sich eine Krankschreibung zu besorgen. Übrigens: Eigenmächtig den Urlaub zu verlängern und die verlorenen Tage einfach an den Urlaub anzuhängen, ist nicht erlaubt. Dies kann sogar ein Kündigungsgrund sein.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Urlaubstage kann man nicht behalten, wenn es sich um einen Freizeitausgleich handelt, zum Beispiel, wenn Überstunden abgebaut werden oder aber, wenn die eigenen Kinder krank sind. In beiden Fällen entfällt der Anspruch auf Urlaubstage, auch wenn dem Arbeitgeber ein Attest vorgelegt wird.

Auch wer vor Beginn des Urlaubs krank wird und diesen nicht antritt, kann den Urlaub mit seinem Arbeitgeber neu festlegen. Der Urlaub gilt dann als nicht aufgebraucht. Generell ist es wichtig, den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Das gilt auch und im Besonderen für Urlaub im Ausland. Hier kann der Gang zum Arzt oder gar ins Krankenhaus schnell mal teuer werden (Röntgenbilder etc.), wenn die Kosten nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, ist deshalb ratsam.

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