Kontrollen an französischer Grenze: Was es jetzt zu beachten gibt

Nachdem das französische Departement Moselle als Virusvariantengebiet eingestuft wurde, gelten seit Dienstag neue Regeln zur Grenzüberschreitung.
(mia/spot) |
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Wer aus dem französischen Departement Moselle nach Deutschland einreisen will, muss seit Dienstag einige Dinge beachten. Die Region wurde als Virusvariantengebiet eingestuft. Betroffen sind das Saarland und Rheinland-Pfalz. Einreisen dürfen nur noch deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis.

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Personen, die älter als sechs Jahre sind, müssen einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen, kann aber sowohl ein Schnelltest als auch ein PCR-Test sein. Das gilt ausdrücklich auch für Berufspendler. Diese können an einem Tag mit dem gleichen Nachweis ein- und wieder ausreisen. Der Nachweis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache elektronisch oder auf Papier vorliegen. Er sollte zudem für mindestens zehn Tage nach Einreise aufbewahrt werden. Pendler müssen außerdem vor jedem Grenzübertritt die digitale Einreiseanmeldung der Bundesregierung ausfüllen.

Beförderungsverbot tritt in Kraft

Ebenso gibt es künftig ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bus-, Schiffs- sowie Bahnunternehmen, womit der grenzüberschreitende öffentliche Nahverkehr eingestellt wird. Kontrolliert wird stichprobenartig an Kontrollstellen im gesamten Grenzgebiet.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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