Hotel überbucht - was nun?

Hilfe, in meinem Bett liegt ein Fremder! Nur keine Panik, wenn im bestellten Hotel das gebuchte Zimmer bereits belegt ist. Mit etwas Glück bekommen Sie vielleicht sogar ein besseres
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Fremder im Hotelbett; Fotograf: Fabian von Poser
srt Fremder im Hotelbett; Fotograf: Fabian von Poser

München - Hilfe, in meinem Bett liegt ein Fremder! Nur keine Panik, wenn im bestellten Hotel das gebuchte Zimmer bereits belegt ist. Mit etwas Glück bekommen Sie vielleicht sogar ein besseres

Die Anreise war anstrengend, endlich ist das Hotel erreicht. Doch dann zuckt die Dame an der Rezeption nur bedauernd mit den Schultern: Das gebuchte Zimmer ist bereits belegt. Da sinkt die Urlaubslaune natürlich schnell auf den Nullpunkt. Wer jetzt besonnen reagiert, für den kehrt sie oft genauso schnell zurück. Veranstalter und Hoteliers müssen nämlich für mindestens ebenso guten Ersatz sorgen. Nicht selten bekommt man sogar fürs gleiche Geld eine bessere Bleibe.

Was muss man als betroffener Urlauber tun?

Wer bei einem Reiseveranstalter gebucht hat, der ist fein raus. Das deutsche Reisevertragsrecht verpflichtet Reiseunternehmen nämlich, für mindestens gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Mit etwas Glück gelangt der Urlauber auf diese Weise sogar statt ins gebuchte Mittelklassehotel in eine Luxusherberge. Ist das Ersatzhotel dagegen schlechter als das gebuchte oder es liegt zum Beispiel weiter weg am Strand, so lässt man sich das am besten schriftlich vom Reiseleiter bestätigen und dokumentiert die Sache zudem durch Fotos und notiert sich Zeugen. Denn in solchen Fällen winkt Schadenersatz: Bis zu 50 Prozent Preisermäßigung sind laut Bundesgerichtshof durchaus drin (X ZR 118/03). Das Landgericht Frankfurt vertrat sogar die Auffassung, dass allein die Unterbringung in einem anderen Hotel Grund genug sei, von dem bereits gezahlten Reisepreis bis zu einem Viertel zurückzuverlangen, berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen.

Hans-Werner Rodrian

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