Hans-Gustav Koch: Der Pooltester
Herr Koch, in den letzten Jahren gab es tragische Unglücke in Hotelpools. Kinder kamen zu Tode, weil sie von defekten Absaugpumpen unter Wasser gehalten wurden. Was tut der Deutsche Reise-Verband, damit so etwas nie wieder vorkommt?
Klar ist: Der Hotelier vor Ort ist für die Sicherheit seiner kompletten Anlage und damit auch für die Sicherheit seiner Swimmingpools verantwortlich. Im Auftrag der deutschen Reisebranche lässt der Verband speziell geschulte Tester die Sicherheit der Pools zusätzlich überprüfen. Damit treffen die deutschen Reiseveranstalter Vorsorge, um Poolunfälle zu vermeiden.
Wie wird man Pooltester?
Pooltester kann grundsätzlich jeder werden, indem er an einer unserer Schulungen teilnimmt. Beworben haben sich bei uns insbesondere Menschen, die heute schon in der Touristik arbeiten - beispielsweise Reiseleiter oder Mitarbeiter von Hotels.
Wie genau überprüft ein Pooltester die Sicherheit eines Swimmingpools?
Der Pooltester überprüft im Pool den Druck, der auf den Ansaugrohren lastet, und er testet die Gitter, die diese Rohre abdecken. Es muss sichergestellt sein, dass der Ansaugdruck nicht zu stark ist, dass die Abdeckgitter fest angeschraubt sind und die Öffnungen in den Gittern keine großen Löcher aufweisen, damit sich keine Finger darin verfangen können. Wir testen aber - und das sage ich gleich dazu - nicht den kompletten Pool, sondern ausschließlich diese drei Kriterien.
Nach welchen Kriterien wurden die Hotels ausgesucht, die zuerst überprüft wurden?
Hier haben wir uns von den Reiseveranstaltern, die sich an dieser Initiative beteiligen, beraten lassen. Sie haben uns einerseits die Hotels genannt, die am stärksten gebucht sind, und anderseits die, in denen die meisten Familien mit Kindern untergebracht sind.
Wie viele Anlagen haben Ihre Pooltester schon geprüft?
Wir haben uns zunächst auf Pools in der Türkei und in Spanien konzentriert. Das sind knapp 800 Hotels, über 300 in der Türkei und mehr als 450 in Spanien, die wir bis zum Ende der Sommersaison überprüfen werden.
Das ist doch nur ein Bruchteil aller Hotelpools weltweit?
Das ist richtig. Wir standen vor der Wahl: Entwickeln wir erst einmal ein umfassendes Konzept zu Ende und fangen dann mit dem Testen an, oder beginnen wir in den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen mit der Überprüfung. Wir haben uns für Letzteres entschieden. Die Erfahrungen unserer ersten Pooltester fließen nun direkt in das Gesamtkonzept ein, das wir stetig weiterentwickeln. Wir werden als Nächstes eventuell weitere Urlaubsländer einbeziehen.
Warum haben Sie nicht ein Prüfunternehmen wie Tüv oder Dekra engagiert?
Der Hotelier betreibt den Pool und ist für die Sicherheit seiner Hotelanlage verantwortlich. Er kann Tüv, Dekra oder eine andere privatwirtschaftlich organisierte Institution beauftragen, seine Pools zu testen. Eine Investition, die sich sicher lohnt, zumal er das jeweilige Prüfsiegel auch für seine Eigenwerbung nutzen kann. Was wir tun, ist eine Darüber-hinaus-Leistung, eine Momentaufnahme, bei der wir von einem Experten für Swimmingpools fachlich unterstützt werden.
Wie wurden Poolanlagen bislang kontrolliert? Etwa gar nicht?
Es war und ist Aufgabe der Veranstalter, im Rahmen ihrer sogenannten Verkehrssicherungspflicht den Pool in Augenschein zu nehmen. Heute - und das ist das „Mehr“ gegenüber früher - steigt der Pooltester tatsächlich ins Wasser. Dabei testet er den Druck, der auf den Ansaugrohren lastet, und die Gitter, die diese Rohre abdecken.
Wie erfahre ich, ob das Schwimmbecken in meinem Hotel überprüft wurde?
Wer organisiert verreist, kann sich an seinen Reiseveranstalter wenden, der darüber informieren kann, wann der Pool zuletzt in Augenschein genommen wurde. Zudem kann sich jeder Gast auch an das Management des Hotels wenden.
Wird ein Hotel, das beim Test durchfällt, sofort aus den Katalogen gestrichen?
Zunächst einmal muss dem Hotelier die Chance eingeräumt werden, die Mängel zu beseitigen. Kleinere Mängel werden dem Hotelier angezeigt, und es wird eine Frist zur Behebung gesetzt. Wird aber ein gefährlicher Mangel festgestellt, muss der Hotelier diesen sofort beheben. Ob er den Mangel behoben hat, wird anschließend kontrolliert. Der größte Unterschied zu früher ist, dass bislang jeder Veranstalter selbst kontrolliert hat. Ein Hotelier hatte also viele Chancen, seinen Weg in die Kataloge zu finden, getreu dem Motto: Was der eine Veranstalter bemerkt, sieht der nächste vielleicht nicht. Jetzt kommen wir und schauen für alle an der Brancheninitiative beteiligten Veranstalter - für FTI, Tui, Thomas Cook und die Touristik der Rewe-Group. Das erhöht den Druck massiv. Bei schweren Verstößen kommt ein Hotel in keinen Katalog - oder es fliegt in der laufenden Saison raus. Dieses Mandat haben wir. Sonst wäre die Drohkulisse bloß ein Papiertiger.
Wenn der Pool in meinem Hotel den Test bestanden hat, haftet dann das Hotel, wenn doch etwas passiert?
Für die Sicherheit ist und bleibt der Hotelier verantwortlich. Er baut diesen Pool, er betreibt ihn, und er hat ihn jeden Tag vor Augen. Wir können nur von Zeit zu Zeit eine Momentaufnahme machen: Wir kontrollieren den Pool, und wenn er Mängel aufweist, fordern wir den Hotelier auf, diese unverzüglich zu beheben.
Hans-Gustav Koch wurde 1951 geboren. Nach dem Studium der Betriebswirtschaft und Soziologie in Hamburg führte ihn seine berufliche Laufbahn unter anderen zu Lufthansa, Tui und der Deutschen Bahn. Seit 2009 ist er Hauptgeschäftsführer des Deutschen Reise-Verbandes (DRV) in Berlin.