Geplatzte Urlaubsreise: Verkaufen statt stornieren

Unfall, Krankheit oder ein Aus in der Partnerschaft: Oft können Menschen ihren gebuchten Urlaub nicht antreten. Wer keine Reiserücktrittskostenversicherung hat, dem hilft nur eines: Die Reise verkaufen.
von  Abendzeitung
Reisebüro: Beratungsgespräch, Foto: Thomas Cook AG
Reisebüro: Beratungsgespräch, Foto: Thomas Cook AG © srt

München - Unfall, Krankheit oder ein Aus in der Partnerschaft: Oft können Menschen ihren gebuchten Urlaub nicht antreten. Wer keine Reiserücktrittskostenversicherung hat, dem hilft nur eines: Die Reise verkaufen.

Erste Anlaufstelle dafür ist das Reisebüro, in dem man seinen Urlaub gebucht hat. Wer Glück hat, dem kann der Berater einen Kunden nennen, der sich für eine ähnliche Reise interessiert hat. Auf jeden Fall kann er Auskunft über die Höhe der Stornogebühren geben. Sie sind Grundlage zur Kalkulation des Verkaufspreises. Dabei gilt natürlich: Je größer der Rabatt auf den ursprünglichen Reisepreis ist, desto eher schlägt ein Käufer zu. Der Berater weiß auch, welche Formalitäten für das Umbuchen auf eine andere Person einzuhalten sind und was das kostet.

Ist der Preis kalkuliert, nutzt man alle Möglichkeiten. Man fragt im Freundes- und Kollegenkreis nach, hängt das Angebot in der Firma aus, schaltet eine Kleinanzeige und versendet E-Mails. Die höchsten Verkaufschancen bestehen über das Internet. Der Marktplatz Ebay ist allerdings dafür nicht erste Wahl. Unter der Rubrik "Reise" gibt es zwar auch "Stornoreisen", die Angebote dort sind aber nicht gerade zahlreich und gehen in der Fülle der Offerten von Hotels, Reisebüros und Reiseveranstaltern unter.

Internetportal ist auf Stornos spezialisiert

Anders ist das beim Internetportal www.stornopool.de. Das ist auf den Verkauf von Stornoreisen spezialisiert und arbeitet sowohl mit Reisebüros als auch mit verhinderten Urlaubern zusammen. Das Konzept ist simpel: Der Verkäufer spart sich einen Gutteil seiner Stornogebühren, der Käufer erhält ein reguläres Katalogangebot zum echtem Schnäppchenpreis. Stornopool verspricht, dass alle Angebote und Daten überprüft werden. So wollen die Reutlinger Vermittler vermeiden, dass sich Anbieter mit ganz normalen Last-Minute-Angeboten einschleichen.

Für Privatleute ist das Einstellen der Reisen kostenlos. Eine Provision fließt erst, wenn die Reise erfolgreich vermittelt wurde. Dann berechnet Stornopool 20 Prozent der ersparten Stornogebühr plus 25 Euro Bearbeitungsgebühr, jeweils zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Interessenten können die angebotenen Reisen direkt im Internet buchen. Die weiteren Formalitäten wie Bezahlung, Umschreibung, Aushändigung der Unterlagen etc. müssen Käufer und Verkäufer selbst regeln.

Vorauskasse schützt vor Schaden

Ganz wichtig beim Verkauf der Reise, gleich auf welchem Weg: So lange die Reise nicht umgeschrieben oder annulliert worden ist, bleibt das Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter bestehen - und damit auch die Pflicht zum Zahlen. Deshalb sollte man von seiner Ersatzperson in jedem Fall Vorauskasse verlangen.

Wenn alle Verkaufsbemühungen nicht zum Erfolg geführt haben, dann gibt es eine letzte Chance, doch noch mit einem blauen Auge davon zu kommen: Man weist dem Reiseveranstalter nach, dass er die stornierte Reise wieder verkauft hat. Dann darf der Veranstalter nur eine Bearbeitungsgebühr von meist 30 Euro verlangen. In der Praxis ist es freilich schwer, den Wiederverkauf nachzuweisen. Die Verbraucherzentrale rät, das Reisebüro kurz vor Abflug durch eine Testbuchung überprüfen zu lassen, ob das Angebot ausgebucht war.

Rainer Krause

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