Flugverspätung: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Die Gewerkschaft Verdi hat das Sicherheitspersonal an acht deutschen Flughäfen zu Streiks aufgerufen. Am Flughafen München sollen deshalb am Dienstag etwa 100 Flüge ausfallen.
Eigentlich muss die Airline die Passagiere entschädigen, wenn nicht höhere Gewalt die Probleme verursacht. Doch mit Drückebergerei sparen die Fluglinien Milliarden. Fehlendes Wissen und die geringe Streitlust vieler geschädigter Fluggäste tun ein Übriges dazu.
Das Recht auf Entschädigung
"Das bestimmt die Europäische Fluggastrechte-Verordnung aus dem Jahr 2004", sagt Sophia Böhme, Verbraucherexpertin des Portals Vergleich.org. "Diese gilt nur für Flüge, die innerhalb der EU starten oder bei Flügen, die in der EU landen und von einer Airline mit einem europäischen Sitz geleistet werden."
Im vergangenen Jahr hatten mehr als 800.000 deutsche Flugreisende einen Anspruch auf Entschädigung – lediglich jeder elfte Betroffene nutzte sein Recht, diese auch einzufordern, wie eine Umfrage von Flug-Verspaetet.de zeigt. Wird ein Fluggast von einer Reise ausgeschlossen, etwa weil er stark alkoholisiert ist, verstößt er gegen die Beförderungsbedingungen. Dann habe der Passagier keinen Anspruch auf Entschädigung, meint Böhme. Entscheidend bei verspäteten oder ausgefallenen Flügen ist die Ursache – doch nicht bei jeder steht dem Reisenden eine Entschädigung zu.
Annullierung & Verspätung: Das sind Ihre Rechte
Bei ausgefallenen Flügen können Passagiere Geld zurückbekommen. Aber: "Gibt die Airline die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug bekannt, hat der Passagier kein Recht auf eine Entschädigung", sagt Expertin Böhme. Wenn der Flug mindestens drei Stunden später als geplant am Ziel ankommt, können Reisende Geld zurückfordern. "Airlines müssen aber nur zahlen, wenn der Fehler bei ihnen selbst liegt", sagt Böhme. "Sind hingegen außergewöhnliche Gründe wie schlechte Witterungsbedingungen oder Streiks Schuld, erhält der Passagier keine Entschädigungszahlung".
Das Vorgehen der Airlines
Sie wehren sich oft reflexartig gegen Zahlungen. Die Fluggesellschaften ignorieren oder vertrösten Kunden und schieben meist "außergewöhnliche Umstände" wie – der häufigste Grund – schlechtes Wetter für einen Flugausfall oder eine Verspätung vor. Hier brauchen die Airlines keine Entschädigung zu zahlen. Doch Passagiere sollten sich das nicht bieten lassen, rät Matthias Möller im AZ-Interview (siehe unten), Anwalt bei Flug-Verspaetet.de.

Entschädigung bei annulierten Flügen
Wie viel einem Reisenden zusteht, hängt nicht vom Ticketpreis ab. Maßgeblich sind die Flugdistanz, die Verspätung und das Ziel des Fluges. "Ob das Ticket 10 Euro oder 1.000 Euro gekostet hat, ist egal", sagt Vergleich.org-Expertin Böhme. "Wichtig ist nur, wie viele Kilometer zurückgelegt werden und wann das geplante Ziel tatsächlich erreicht wird." Entscheidend sei, wann die Crew im Flugzeug nach der Landung die Türen öffnet und nicht der Zeitpunkt, wann die Maschine auf der Landebahn aufsetzt. Die Höhe der Entschädigung liegt bei der Kurzstrecke bei 250 Euro, bei der Mittelstrecke beträgt sie 400 Euro und bei der Langstrecke 600 Euro. "Der durchschnittliche Entschädigungsbetrag pro Passagier beträgt 436 Euro", sagt Anwalt Möller.
Grafik: Flug-Verspaetet.de

Die Dauer des Rechts
"In Deutschland können Passagiere ihre Rechte drei Jahre rückwirkend geltend machen – bezogen auf das Jahr, nicht auf das Flugdatum", sagt Anwalt Möller. "Dementsprechend können dieses Jahr noch alle Ansprüche für Flüge seit dem 1. Januar 2014 zu Geld gemacht werden."
So fordern Sie Geld von der Airline
Wer auf eigene Faust Geld von der Fluggesellschaft zurückfordern will, kann sich auf der Webseite von Vergleich.org Musterbriefe und -formulare herunterladen und ausgefüllt an die Fluggesellschaft schicken. Das ist aufwendig, im Erfolgsfall gibt’s aber mehr Geld zurück im Gegensatz zu kommerziellen Inkasso-Portalen. Diese bieten Fluggästen an, deren Rechte bei den Airlines durchzusetzen, verlangen aber im Schnitt rund 25 Prozent der Entschädigungssumme als Provision.
Bekannte Fluggasthelfer im Internet sind FairPlane.de, Flug-Verspaetet.de, Flightright.de, refund.me, AirHelp.de oder Euclaim.de Die Stiftung Warentest hat bereits mehrere solcher Fluggasthelfer unter die Lupe genommen. Den Test gibt’s im Internet auf der Webseite von Stiftung Warentest.
Hilfe erhalten Betroffene auch bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp). Das ist kostenlos.
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