Essen von "eintönig" bis "ungenießbar"
Frankfurt - Kaltes Grausen beim Blick aufs Büfett? Bei Pauschalreisen muss man sich in puncto Hotelessen nicht alles gefallen lassen.
Bei schlechtem Essen hört für die meisten Urlauber der Spaß auf. Zu Recht. Denn gerade auf Reisen gehören auch Gaumenfreuden zum Feriengenuss. Und wer dem Reiseveranstalter vorab gutes Geld bezahlt hat, der darf dafür auch bestimmte Standards erwarten.
Anderseits gilt: Wer ein einfaches Hotel bucht, der wird sich vergebens über bescheidenes Essen beschweren. Vor allem, wenn zum Beispiel im Reisekatalog für die Mittagszeit nur von einem "Snackbuffet" die Rede war. Dann, so Juristen, müssen sich Urlauber auch mit "Fast Food in Form von Pizza, Hamburgern und Hot Dogs" zufrieden geben.
Klaglos hinnehmen müssen Reisende auch "landestypische" Besonderheiten wie das spartanische Standardfrühstück in manchen Mittelmeerländern. Es sei denn, im Urlaubskatalog wurde ausdrücklich ein "üppiges Frühstück-Buffet" zugesichert. Dann muss sich auch ein italienischer Hotelier ins Zeug legen, sonst ist das ein Reisemangel.
Pauschales Meckern genügt im Streitfall nicht
Wer sich vor Ort über schlechtes Essen beschwert, ohne dass sich etwas ändert, der kann vom Veranstalter später deswegen Geld zurückverlangen. Wichtig dabei: Pauschales Meckern über "eintönige Speisen" genügt im Streitfall nicht. Richter wollen immer konkrete und nachvollziehbare Angaben: Was genau wurde angeboten? Was war ungenießbar? Hier helfen die Aussagen von Mitreisenden, die eigene Behauptungen untermauern.
Denn wer sich nur über subjektiv empfundene Unannehmlichkeiten beschwert, der muss diese "im Zeitalter des Massentourismus" entschädigungslos hinnehmen. Also vielleicht eine Suppe, die nicht so schön cremig zubereitet wurde wie jene aus Großmutters Küche zu Hause. Die Richter betonen immer wieder: Essen, das nicht dem Geschmack des Reisenden entspricht, ist nicht schon deshalb mangelhaft.
Verschmutztes Geschirr ist in Ordnung
Wer behauptet, schlechtes Hotelessen habe ihm den Magen und damit die Ferien verdorben, der muss diesen Zusammenhang belegen - etwa bei einer Salmonellen-Infektion. Da fragen Richter gern nach: Sind auch andere Hotelgäste erkrankt? Haben die auch außerhalb des Hotels gegessen - und sich vielleicht dort infiziert?
Keinen Reisemangel sahen Juristen bei gelegentlich verschmutztem Geschirr, eintönigem Essen auf einer Gruppenreise oder 20-minütigem Warten auf die Mahlzeiten. Auch wenn das Essen zwei Stunden dauert, ist das kein Mangel, wenn etwa in einem großen Hotel gleichzeitig 450 Gäste bedient werden müssen.
Lauwarmes Essen
Reisemängel erkannten Richtern hingegen, als das Essen häufig lauwarm auf den Tisch kam, weil deutlich zu wenig Kellner eingesetzt worden waren. Und als Gäste in einem Luxushotel regelmäßig bis zu zwei Stunden warten mussten, bevor ihr Abendessen überhaupt serviert wurde, konnten sie ihren Reisepreis deshalb um fünf Prozent mindern.
Außerdem gilt generell: Halbpension muss eine warme Mahlzeit einschließen. Diät und Babynahrung müssen verfügbar sein - wenn dies bei der Buchung so zugesichert wurde.
Elias Elo
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