Die Duty-free-Falle
München - Beim Umsteigen landet der Rum im Abfallkorb. Nur Fernreisende mit Nonstop-Flügen profitieren noch vom günstigen Kauf im Duty-free-Shop.
Eigentlich wollte Christine H. den Karibikurlaub am ersten Abend daheim bei einem Glas alten Rum noch einmal nachklingen lassen. Daraus wurde jedoch nichts. Denn ihr zollfrei beim Abflug erworbenes Edel-Destillat liegt nun bei der Sicherheitskontrolle des Düsseldorfer Flughafens. Christine H. ist nämlich in die Duty-free-Falle getappt. So wie ihr ergeht es immer wieder Flugreisenden, die von Zielen außerhalb der EU heimkehren. Ihr Pech: Sie sind Umsteiger und müssen für den Weiterflug in die Heimat noch einmal durch die Sicherheitskontrollen. Und dort gelten die EU-Regeln für die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord. Im Handgepäck sind nur Flüssigkeiten, Gels, Cremes, Pasten und Sprays erlaubt, die in Tuben, Fläschchen und Dosen gefüllt sind, die maximal 100 Milliliter fassen.
Die Flasche Whisky darf nicht mit an Bord
Die Flasche Rum oder Whisky aus dem Duty-free-Shop dagegen darf nicht mit an Bord - auch wenn sie beim Abflug in Übersee im Sicherheitsbereich gekauft wurde, sich noch in einer Tüte des Shops befindet und der Passagier die Quittung vorweisen kann. Die Versiegelung durch die Shops wird als Ausnahmeregelung nur für Käufe in europäischen Duty-frees anerkannt. Einschließlich des beigefügten Kaufbelegs vom selben Tag werden die Beutel in der Regel von den Kontrolleuren an den Sicherheitschecks in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Island akzeptiert.
Auch auf der Hinreise schnappt die Duty-free-Falle zu
Auch bei Passagieren, die erst zum Ferienort reisen, kann die Duty-free-Falle zuschnappen - wenn sie Umsteiger sind. Wer etwa über London nach Asien reist oder über Atlanta nach Florida, der kann seinen im Duty-free-Shop erworbenen Feriendrink nicht auf dem Weiterflug mitnehmen. Denn in den USA und zahlreichen weiteren Ländern gelten ähnlich scharfe Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck wie in der Europäischen Union.
Umgehen kann die Duty-free-Falle nur, wer seinen Koffer nicht durchgecheckt hat. Er kann dann die Einkäufe in den Koffer packen. Denn für den Kofferinhalt gibt es keine 100-Millilitergrenze bei Flüssigkeiten. Ob allerdings der Preisvorteil beim Einkauf die Mühe und den Zeitaufwand für das Kofferholen und neu Einchecken wettmacht, ist zweifelhaft.
Rainer Krause
- Themen: