Krankgeschrieben: Was darf man machen - und was nicht?

Spazieren gehen, sporteln oder gar in den Urlaub fahren – und das, obwohl man krankgeschrieben ist? Ja, das kann durchaus in Ordnung sein. Eine Münchner Arbeitsrecht-Anwältin erklärt, was im Krankheitsfall entscheidend ist.
Rosemarie Vielreicher |
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Was darf ich, wenn ich krankgeschrieben bin? Und was sollte ich besser lassen? Die Rechtsanwältin Vanessa Meyenburg aus München ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und gibt Tipps.
dpa/AZ Was darf ich, wenn ich krankgeschrieben bin? Und was sollte ich besser lassen? Die Rechtsanwältin Vanessa Meyenburg aus München ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und gibt Tipps.

Sie sind eigentlich krankgeschrieben, trauen sich gar nicht recht, das Haus verlassen. Für Einkäufe zum Beispiel. "Was, wenn der Chef oder der Kollege das zufällig sieht?", meldet sich bei so manchem Arbeitnehmer das schlechte Gewissen. Doch das braucht es gar nicht. Denn wer krankgeschrieben ist, muss nicht zwangsläufig 24 Stunden am Tag zu Hause im Bett bleiben. Im Gegenteil: In manchen Fällen ist es erlaubt und wird von Ärzten sogar empfohlen, in den Urlaub zu fahren, zu sporteln oder wegzugehen.

Die Art der Krankheit ist entscheidend

Die Münchner Arbeitsrecht-Anwältin Vanessa Meyenburg erklärt, warum das so ist: "Mit der Krankschreibung muss der Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, dass sich der Gesundheitszustand verbessert." Heißt im Umkehrschluss: Man darf alles machen, was der Genesung laut Arzt nicht abträglich ist.

"Dabei kommt es immer auf die Krankheit an, die man hat", so die Anwältin. "Beispiel Burnout: Hier werden Sie so gut wie keine Einschränkung im täglichen Leben haben. Ärzte sagen zu solchen Patienten häufig, sie sollen viel Sport machen oder in den Urlaub fahren, um Kraft zu tanken."

Grundsätzlich gilt, Rücksprache mit dem Arzt zu halten. Denn der ist es letztlich, der die Krankheit bewerten muss und sagt, was er für empfehlenswert hält und was nicht.

Die Diagnose des Arztes erfährt der Arbeitgeber in der Krankschreibung nicht. Trifft der Vorgesetzte seinen Mitarbeiter etwa beim Sport oder im Kino und bezweifelt, dass dieser etwas für seine Genesung unternimmt, muss er das Gegenteil beweisen können. Der Arbeitgeber kann laut dem Sozialgesetzbuch Paragraf 275 etwa verlangen, dass ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erstellt wird.

Will der Arbeitgeber deswegen die Kündigung erklären, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, was meist nur dann erfolgversprechend ist, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dabei wird der Arzt geladen, der beurteilen soll, ob der Patient seiner Genesung entgegengewirkt hat.

Einkaufen? Urlaub? Feiern? Die Anwältin erklärt für die AZ, wie sie diese Tätigkeiten bei einer Krankschreibung rechtlich einschätzt.

Sporteln: Bei Burnout wird Patienten häufig zu Sport geraten

Sich im Fitness-Studio auspowern – darf man das? Bei einer psychischen Erkrankung wie Burnout, ja, befindet Anwältin Vanessa Meyenburg. Oft raten Ärzte solchen Patienten sogar ausdrücklich zu körperlicher Betätigung, um psychische Belastung abzubauen.

Wer allerdings schwer erkältet ist und trotzdem ins Fitness-Studio geht, könnte ein Problem bekommen, glaubt Meyenburg. Denn sportliche Anstrengung könnte sich in so einem Fall negativ auf die Gesundheit auswirken. Grundsätzlich zählt, was der Arzt von sportlicher Betätigung hält. Das hat auch das Arbeitsgericht Stuttgart in einem Urteil untermauert: Ein Mitarbeiter hatte sich bei einem Fahrradsturz das Schulterblatt gebrochen. Sieben Wochen war er deswegen krankgeschrieben. Und dann las der Chef plötzlich in der Lokalzeitung, dass eben dieser Mitarbeiter an einem Ultramarathon teilgenommen hat. Er kündigte ihm fristlos. Das Gericht befand aber: Dies war nicht rechtens, denn laut Arzt beeinträchtigte die Teilnahme die Heilung der Schulter nicht.

Zum Friseur gehen: Lieber absagen

Den Termin hat man schon vor längerer Zeit ausgemacht – sollte man ihn trotz Krankschreibung wahrnehmen? "Davon würde ich meinen Mandanten abraten", sagt die Anwältin. Denn davon abgesehen, ob es der Genesung schadet oder nicht: "Stellen Sie sich vor, Ihr Chef sitzt überraschend neben Ihnen auf dem Friseurstuhl. Das könnte den faden Beigeschmack haben, dass man eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht."

Das bedeute grundsätzlich zwar nicht, dass der Friseurbesuch rechtlich verboten sei, aber Meyenburg sagt: "Verschieben Sie den Termin lieber!"

Einkäufe erledigen: Auf jeden Fall!

Obst, Brot, Gemüse: Sie sind krankgeschrieben, aber der Kühlschrank ist so gut wie leer. Darf man dann schnell in den Supermarkt? Ja, auf jeden Fall, sagt die Arbeitsrecht-Expertin: "Sie müssen ja etwas essen, sonst werden Sie auch nicht gesund." Aber was ist mit shoppen gehen – etwa eine neue Hose? Wen der Arzt bettlägerig geschrieben hat, sollte das besser lassen. "Sonst werden Sie Probleme bekommen."

Spazieren gehen: Frische Luft hilft

Sich leicht bewegen, frische Luft schnappen, die Atemwege frei bekommen – darin sieht Meyenburg für krankgeschriebene Arbeitnehmer etwa bei einer Erkältung kein Problem – außer der Arzt verordnet ausdrücklich Bettruhe.

Ins Kino gehen: "Das ist keine komplette Ruhe"

Wer eine schwere Erkältung hat und laut Arzt Ruhe braucht, der sollte den Kinobesuch absagen. "Ich würde Kino nicht als komplette Ruhe einstufen", befindet die Münchner Anwältin. Sie führt aus: "Sie sind angeschlagen, gehen in einen Raum mit verschiedenen Leuten und Bakterien, die umherschwirren, dazu die Lautstärke und Sie müssen die ganze Zeit sitzen, können nicht liegen" – erholen sieht anders aus.

Wiesn, Party, Alkohol: Bei Medikamenten-Einnahme tabu

Seit vier Tagen ist man schon nicht mehr im Büro, aber nachmittags aufs Oktoberfest und dann auf die After-Wiesn-Party? Vielleicht auch noch mit einer Maß in der Hand? Wer dabei erwischt wird, könnte Probleme bekommen.

"Bei sämtlichen Krankheiten, die mit Medikamenten behandelt werden, ist das für mich kritisch", sagt Meyenburg. "Denn das könnte deren Wirkung hemmen." Da werde sich auch ein Arzt im Streitfall schwertun, zu sagen, dass das genesungsfördernd war. Bei psychischen Diagnosen dagegen könne die Einschätzung eines Arztes anders aussehen.

In den Urlaub fahren: Kündigung laut Urteil rechtens

Wer etwa an Burnout leidet, kann mit ruhigem Gewissen in den Urlaub fahren und so zu seiner Erholung beitragen. Wer allerdings eine schwere Grippe hat, sollte das lieber lassen, so Meyenburg. Das sieht auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil so: Ein Mann war in den Skiurlaub gefahren, obwohl er eine Hirnhautentzündung hatte. Dann brach er sich beim Skifahren auch noch das Schien- und Wadenbein – die darauf folgende Kündigung war rechtens, so das Urteil aus dem Jahr 2006.

Und was ist, wenn man im Urlaub plötzlich krank wird? Alle Infos finden Sie hier: Krank im Urlaub? Das sind Ihre Rechte

Einem Nebenjob nachgehen: Im Einzelfall kein Problem

Sie sind in Ihrem Vollzeit-Job krankgeschrieben, dürfen Sie dann Ihren 450-Euro-Job trotzdem ausführen? Ja, das kann durchaus in Ordnung sein. Die Münchner Anwältin führt folgendes Beispiel an: Verletzt sich ein Arbeitnehmer, der in seinem Hauptjob viel auf den Beinen ist, am Fuß, kann er für diese Arbeit vom Arzt krankgeschrieben werden.

Hat er dagegen einen Nebenjob, den er zu Hause von der Couch im Liegen ausführen kann, darf er diesen trotz Krankschreibung ausführen. Auch das sollte man im Gespräch mit dem Arzt klären. Dem zweiten Arbeitgeber müsse man in diesem Fall auch nicht mitteilen, dass man im Hauptjob arbeitsunfähig geschrieben ist.

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