Call-by-Call-Abzocke

Erfahrungsbericht einer AZ-Leserin. Minuten-Preis nach Tarifwechsel vervielfacht
Susanne Stephan |
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MÜNCHEN Kein Anschluss unter dieser Nummer: „Der Betrieb der Vorwahl wurde ab 1. August eingestellt“, erfahren Kunden des Call-by-Call-Anbieters Arcinum. Unter der Vorwahl 01056 hatte die Firma jahrelang für ihre „preisgünstigen Telefonate ins Ausland“ geworben – und Kunden hemmungslos abgezockt, berichten Verbraucher.

Tarif „um das 100-Fache erhöht“. Unter ihnen ist AZ-Leserin Christine P.: Immer wieder führte sie Gespräche über die Vorwahl nach Australien, zu akzeptablen Preisen. Mal wurde ihr dafür zusammen mit der Telekom-Abrechnung ein Euro Gebühr in Rechnung gestellt, mal ein wenig mehr. Dann, im Juni, der Schock: Auf der Telekom-Rechnung erschien für ein Australien Gespräch ein ähnlicher Betrag wie die Monate zuvor für Verbindungen vergleichbarer Länge – nur schien diesmal das Komma um zwei Stellen nach rechts gerückt. „Die Firma hat den Betrag um das 100-Fache erhöht“, ärgert sich Christine P.. Für ein 20-minütiges Gespräch seien auf einmal 33 Euro berechnet worden. Auf eine Anfrage der AZ zu dem Thema reagierte die Betreiberfirma nicht. Viele andere Telefonkunden machten allerdings offensichtlich ähnliche Erfahrungen. Teils sei die obligatorische Tarifansage abgeschaltet worden, berichten sie, teils seien die Tarife innerhalb kurzer Zeit um tausende Prozent erhöht worden. Kunden, die einmal günstig mit der Vorwahl telefoniert und sie später gutgläubig erneut benutzt hätten, seien auf diese Art um dreistellige Euro-Beträge erleichtert worden. Auf Beschwerden habe der Anbieter nicht reagiert.

Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden entgegen. Was tun in dieser Situation? „Verbraucher sollten solche Vorgänge an uns melden“, sagt René Henn von der Bundesnetzagentur. Die Aufsichtsbehörde prüft mit Testanrufen, ob an den Klagen der Kunden etwas dran ist. Wenn ja, schaltet sie die Nummer ab und spricht ein Inkasso-Verbot aus. Andere Anbieter wie die Telekom können dann die Forderungen der Call-by-Call-Firma nicht an die Kunden weiterreichen.

Auf die Tarifansage achten. Auch wer schon Monate lang gute Erfahrungen mit einer Billigvorwahl machte, sollte jedesmal auf die Tarifansage achten, rät Henn. Während sie läuft, fallen für den Benutzer keine Gebühren an.

 

Der Abbuchung widersprechen. Was tun, wenn überhöhte Beträge vom Konto abgebucht wurden? Kunden können der Abbuchung widersprechen, müssen aber unbedingt den unstrittigen Teil der Rechnung – also normalerweise die Gebühren, die durch Gespräche über ihren primären Anbieter entstanden sind – gesondert überweisen. „Wichtig ist, dass der Kunde uns darüber informiert, warum er die Rechnung gekürzt hat“, sagt Philipp Blank von der Telekom.

Gütesiegel von Teltarif. Wer Probleme vermeiden will, kann sich an das Tarif-Siegel von Teltarif halten (www.teltarif.de). Das Siegel zeichnet Anbieter aus, die über einen längeren Zeitraum günstige Tarife angeboten haben. Es wird vierteljährlich für die Sparten Ortsgespräch, Ferngespräch und Telefonate zum Mobilfunk vergeben.sun

 

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