Zuschuss für die Sanierung

Was steuert der Staat 2013 bei – und wie kommen Verbraucher an das Fördergeld?
AZ Themenredaktion |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Für neue Fenster gefördert durch die KfW müsse beispielsweise derzeit der U-Wert von 0,95 W/(qmK) erzielt werden, sagt die Energieberaterin.
dpa Für neue Fenster gefördert durch die KfW müsse beispielsweise derzeit der U-Wert von 0,95 W/(qmK) erzielt werden, sagt die Energieberaterin.

Was steuert der Staat 2013 bei – und wie kommen Verbraucher an das Fördergeld?

Berlin - Die Bundesregierung will die Energiewende mit mehr Geld für Gebäudesanierungen in Schwung bringen. Für 2013 sind insgesamt 1,8 Milliarden Euro für die Dämmung von Häusern geplant. Kurz vor Weihnachten hatte das Kabinett dafür eine Erhöhung der Mittel um 300 Millionen Euro geplant. Bezuschusst werden sollen damit Sanierungsarbeiten wie die bessere Dämmung von Gebäudehüllen, der Austausch zugiger Fenster oder der Einbau neuer Heizungen mit bis zu 5000 Euro pro Einzelmaßnahme. Bisher standen bereits 1,5 Milliarden Euro für zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank zur Verfügung. Auch das neue Programm soll über die KfW laufen.

Wer seine Hausfassade dämmen möchte, profitiert bereits von Fördergeldern. „Es gibt viele Möglichkeiten von Bundes- bis Länderprogrammen. Sogar manche Kommunen geben Geld im Rahmen von Stadtentwicklungsprogrammen“, sagt Horst-Ulrich Frank, Energieberater bei der Neuen Verbraucherzentrale. Für die Programme gibt es meist genaue Voraussetzungen: zum Beispiel ein bestimmtes Alter des Hauses. Auch die Details der geplanten Maßnahme werden überprüft. Manche Programme verlangen zudem eine professionelle Unterstützung bei der Sanierung durch einen Energieberater. Eine bundesweit verfügbare Förderung bietet die KfW-Förderbank an. Das Programm mit der Nummer 152 vergibt zinsvergünstigte Darlehen für einzelne Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern oder die Fassadendämmung. „Der Zinssatz liegt derzeit bei einem Prozent“, sagt die Energieberaterin Beate Uhr von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Laut KfW sind Gebäude förderfähig, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1.1.1995 gestellt wurde.

Konkret gibt es von der KfW für Einzelmaßnahmen Zuschüsse für Ein- und Zweifamilienhäuser – laut Uhr bis zu 3750 Euro je Wohneinheit. „Voraussetzungen dafür sind technische Mindeststandards“, sagt die Energieberaterin.
Für neue Fenster gefördert durch die KfW müsse beispielsweise derzeit der U-Wert von 0,95 W/(qmK) erzielt werden. Für eine Wärmedämmung von Außenwänden werden von der KfW nur Maßnahmen gefördert, die mindestens einen U-Wert von 0,20 W/(qmK) erzielen. „Diese Voraussetzungen sind in der Vergangenheit immer strenger geworden und werden in Zukunft sicher noch strenger“, sagt Uhr. Einen Überblick über die Programme der Bundesländer und kommunale Förderungen finden Verbraucher auf der Internetplattform www.baufoerderer.de der Verbraucherzentralen. Über den Förderrechner unter dpaq.de lassen sich alle Möglichkeiten für ein bestimmtes Haus ermitteln.

 

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.