Was Vermieter tun müssen
Haus+Grund München erklärt, was Vermieter jetzt tun müssen, damit sie auch ab 1.2.2014 ihre Miete bekommen
MÜNCHEN Ab 1. Februar 2014 wird das deutsche Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschrift) – z. B. zum Einzug von Mieten und Betriebskosten – abgeschafft und europaweit durch das SEPA-Zahlungsverfahren (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) ersetzt.
Von dieser Umstellung sind alle Kontoinhaber, d. h. sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betroffen.
Dabei werden die Kontoverbindungen von Zahler und Zahlungsempfänger künftig durch die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und den BIC (Bank Identifier Code, internationale Bankleitzahl) identifiziert anstatt wie bisher anhand von Kontonummer und Bankleitzahl. Ihre IBAN und die BIC, die Sie künftig bei allen Lastschriften und Überweisungen angeben müssen, findet man z. B. auf dem Kontoauszug und auf der Rückseite der EC-Karte.
Nur für Vermieter, deren Mieter die Miete per Dauerauftrag bzw. Überweisung bezahlen, besteht derzeit kein Handlungsbedarf. In diesem Fall erfolgt die Umstellung durch die Bank des Mieters, der der Mieter den Dauerauftrag zur Zahlung der Mieten erteilt hat.
Dringender Handlungsbedarf besteht dagegen für Vermieter, die die Mieten aufgrund einer vom Mieter erteilten Einzugsermächtigung vom Konto des Mieters einziehen (Lastschrift). Rechtsanwalt Rudolf Stürzer – Vorsitzender Haus + Grund München – erklärt, was die betroffenen Vermieter jetzt tun müssen:
1. Vermieter sind hinsichtlich der vom Mieter zu zahlenden Mieten Gläubiger des Mieters. Daher müssen sich alle Vermieter eine sog. Gläubiger-Identifikationsnummer besorgen. Diese kann ausschließlich im Internet bei der Deutschen Bundesbank
www.glaeubiger-id.bundesbank.de
beantragt werden. Ohne diese Gläubiger-Identifikationsnummer können Vermieter nach dem 1.2.2014 keine Mieten mehr einziehen.
2. Der Vermieter muss IBAN und BIC der Bankverbindung des Mieters ermitteln. Dazu stellt i. d. R. die Hausbank des Vermieters ihren Kunden eine Umrechnungssoftware (IBAN-Konverter) zur Verfügung, mit der der Vermieter für die ihm bekannten Kontonummern und Bankleitzahlen seiner Mieter IBAN und BIC ermitteln kann. Insofern sollten Vermieter mit ihrer kontoführenden Bank Kontakt aufnehmen.
3. Ferner muss der Vermieter jedem Mieter eine individuelle Mandatsreferenznummer zuweisen. Dies ist eine maximal 35-stellige alphanumerische Kennung, z. B. der Name des Mieters oder Buchstaben bzw. Zahlen, die dem Mieter zugeordnet werden.
4. Letztlich muss der Vermieter den Mieter über den Wechsel auf das neue SEPA-Zahlungsverfahren schriftlich informieren und dem Mieter dabei die Gläubiger-Identifikationsnummer (des Vermieters) sowie die dem Mieter zugewiesene Mandatsreferenznummer mitteilen.
Ein Muster für das Schreiben an den Mieter findet man auf der Website von Haus + Grund München:
www.haus-und-grund-muenchen.de
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