Was sind Sondernutzungsrechte?

Ich habe für den Notartermin jetzt die Unterlagen (Kaufvertrag, Teilungserklärung, Baubeschreibung) erhalten. In der Teilungserklärung ist auch die Rede von „Sondernutzungsrechten“, zum Beispiel an meiner Erdgeschossterrasse. Was bedeutet das?
Harald S. aus Haar
Sondernutzungsrechte ersetzen dort das Sondereigentum, wo die Bildung von Sondereigentum nicht möglich ist oder vom teilenden Eigentümer nicht gewollt ist. Es verbleibt also beim Gemeinschaftseigentum. So kann man zum Beispiel an Terrassen und Gärten oder aber an oberirdischen KFZ-Stellplätzen kein Sondereigentum bilden, da diese nicht eindeutig abgrenzbar sind wie etwa Zimmer oder auch Balkone und Dachterrassen. Bei Tiefgaragenstellplätzen genügt eine hinreichend dauerhafte Markierung am Boden, um Sondereigentum begründen zu können. Für Sie ändert sich aber durch die Bezeichnung Sondernutzungsrecht statt Sondereigentum für Ihre Terrasse nichts. In der Teilungserklärung wird regelmäßig die Nutzung der übrigen Wohnungseigentümer ausgeschlossen und Sie zur alleinigen Kostentragung verpflichtet. Auch benötigt man laut Gesetz die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, um Sondernutzungsrechte nachträglich aufzuheben, zu begründen oder zu ändern. Also auch Ihre eigene Zustimmung!
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