Nasser Keller, zugiges Dach

Baumängel können für die frisch gebackenene Eigentümer schlimme Folgen haben
von  Abendzeitung
Fünf Jahre lang haben Hausbesitzer nach der Übergabe Zeit, Mängel zu finden und dem Bauunternehmen zu melden.
Fünf Jahre lang haben Hausbesitzer nach der Übergabe Zeit, Mängel zu finden und dem Bauunternehmen zu melden. © dpa

Endlich die eigenen vier Wände, und dann das: Es zieht durch Fensterritzen, in den Fliesen bilden sich Risse, und im Keller sind die Wände feucht – Baumängel können schlimme Folgen haben

Die Anzeige klingt verlockend: Ein schlüsselfertiges Haus, Grundstück gleich dabei, der Käufer muss sich um nichts kümmern. Doch wer den Bau seines Hauses nicht kontrolliert, dem droht hinterher ein böses Erwachen. Denn schlimmstenfalls haben sich Mängel eingeschlichen, die teuer werden. Experten raten daher allen Bauherren zu regelmäßigen Visiten – egal, ob sie einen Architekten beauftragen oder ein Fertighaus kaufen wollen. Und am besten kommt ein Fachmann zur Beurteilung mit. Baumängel können grob eingeteilt werden in drei Gruppen, erklärt Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB). Zum einen kann ein Mangel bedeuten, dass eine Leistung anders ausfällt als im Vertrag, vor allem in der Baubeschreibung, vereinbart. „Wenn Sie ein Bad mit WC und Bidet bestellt haben, am Ende ist aber nur ein WC eingebaut, dann ist das ein Mangel.” Zum anderen besagt ein Baumangel, dass eine Arbeit nicht nach den anerkannten Regeln der Technik erledigt worden ist. „Das bedeutet, dass etwas so ausgeführt wird, wie es in Fachkreisen anerkannt ist.” Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss ein Werk so beschaffen sein, dass es für die vertragliche, aber jedenfalls eine gewöhnliche Verwendung geeignet sei – einfach gesagt, ein Haus muss bewohnbar sein.
Besitzt ein Bauherr ein Grundstück und will darauf ein Haus bauen lassen, sollte er zunächst am besten ein Baugrundgutachten erstellen lassen und dieses zur Vertragsgrundlage mit dem Unternehmer machen, der die Arbeiten ausführt. „Ein häufiger Mangel ist nämlich, dass Bodenplatten oder Keller nicht angemessen gebaut werden”, erläutert Penningh. Die Folge ist ein feuchter Keller. „Das ist nur mit großem Aufwand und hohen Kosten wieder zu beseitigen.” Entschließt ein Verbraucher sich, ein noch zu bauendes Fertighaus inklusive Grundstück zu kaufen, rät Architekt Oliver Schneider von der Verbraucherschutzorganisation Wohnen im Eigentum, die Baubeschreibung von einem Fachmann prüfen zu lassen. Der Käufer muss sichergehen, dass Ausstattung und Material ausreichend definiert sind, um späteren Streit zu vermeiden.
Auch Schneider nennt die falsche Abdichtung des Kellers oder der Bodenplatte als häufigen Fehler. Die Installation der Elektrik und Wasserrohre, einer Fußbodenheizung und der Einbau der Fenster sind weitere Mängelquellen. „Der Bauherr sollte die Arbeiten möglichst häufig fotografisch dokumentieren”, rät der Architekt. Im Streitfall hat er dann Beweise zur Hand.
Ein weiteres Detail, das später Ärger geben kann, ist der falsche Einbau bodengleicher Duschen, die also ohne Duschwanne auskommen und barrierefrei sind. „Für den Bau müssen bestimmte Folien genutzt werden”, erklärt Schneider. Das sollte der Bauherr kontrollieren, bevor die Fliesen darauf verlegt werden.
Nicht selten werden auch die Dächer falsch gedämmt, ergänzt Thorsten Trotz, Bausachverständiger beim TÜV. „Die Wärmedämmung wird nicht lückenlos und dicht gestoßen eingebaut, die Abluftleitungen werden in die Dämmungen eingequetscht, die Dampfbremsfolien werden nicht verklebt, sondern nur überlappt”, zählt Trotz einige Beispiele auf.
Genau wie seine beiden Kollegen Schneider und Penningh rät auch der Sachverständige Trotz daher dringend dazu, an bestimmten Bauabschnitten und bei der Abnahme des Hauses einen Fachmann zur Kontrolle hinzuzuziehen. „Für den Laien sind Mängel sowohl während der Bauzeit als auch bei der Abnahme meist nicht zu erkennen”, erklärt Trotz.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.