Markise für die Terrasse

Jeden Samstag beantwortet unser Immobilienexperte eine Leserfrage in der Abendzeitung
von  AZ Themenredaktion
Immobilien-Experte Alfred Hollmann
Immobilien-Experte Alfred Hollmann © fkn

Ich möchte mir auf der Terrasse meiner Eigentumswohnung eine Markise anbringen. Muss ich da jemanden fragen?
Pauline S. aus München

Wahrscheinlich ist in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt, wie es sich mit dem Anbringen von Markisen und sonstigem Sonnen- und Sichtschutz verhält. Regelmäßig wird man darauf bedacht sein, dass die Art und Farbe von Markisen in einer Wohnanlage einheitlich oder zumindest aufeinander abgestimmt sind. Die Einhaltung solcher Vorschriften obliegt dann dem Hausverwalter. Sollten in Ihrer Teilungserklärung nichts geregelt sein und gibt es auch keinen Beschluss der Wohnungseigentümer hierüber in der Vergangenheit, so müssen Sie Ihren Wunsch , eine Markise auf Ihrer Terrasse anbringen zu wollen, als Tagesordnungspunkt auf die nächste Eigentümerversammlung setzen lassen. Bei einem positiven Beschluss  (meistens geht es hier nur um Farbe, Art und Konstruktion ) steht Ihrer Markise nichts mehr im Wege. Vorweg sollten Sie Ihren Hausverwalter mal fragen, wie das Thema in Ihrer WEG gehandhabt wird.

Mehr Informationen unter www.terrafinanz.de!

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