Insolvenz des Bauträgers

Jeden Samstag beantwortet unser Immobilienexperte eine Leserfrage in der Abendzeitung
von  AZ Themenredaktion
Immobilien-Experte Alfred Hollmann.
Immobilien-Experte Alfred Hollmann. © fkn

 

Was passiert denn eigentlich, wenn der Bauträger vor Fertigstellung der Wohnanlage insolvent wird?
Michael K. aus München

Hier ist in erster Linie die Frage zu stellen, welche Sicherungsinstrumentarien gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) der Kaufvertrag vorsieht. Soweit es sich hierbei um eine Bürgschaft gemäß der MaBV handelt, erhält der Käufer seine eingezahlten Kaufpreisraten von dem bürgenden Kreditinstitut zurück. Und zwar ohne Wenn und Aber – unabhängig davon, ob der Bauträger beziehungsweise der Verkäufer für die Finanzierung seines Bauvorhabens eine Grundschuld bestellt hat. Soweit das Sicherungsinstrumentarium die Auflassungsvormerkung am Kaufgegenstand für den Käufer ist (also der Normalfall), kommt es darauf an, ob eine Globalgrundschuld zu Gunsten des Verkäufers bestellt wurde. Wenn nein, was eher selten vorkommen wird, entscheidet der Insolvenzverwalter, wie die weitere Verwertung durchgeführt wird. Soweit eine Globalgrundschuld bestellt ist, gibt die Freistellungsverplichtungserklärung der finanzierenden Bank gemäß MaBV die möglichen Szenarien vor. Diese sind, dass die Bank entweder das Bauvorhaben freigeben kann, damit die Käufer alleine fertig bauen können. Oder aber, dass die Bank die Kaufpreisraten gemäss Baufortschritt an die Käufer zurückzahlt und das Bauvorhaben behält oder anderweitig veräußert.

Mehr Informationen gibt es unter www.terrafinanz.de!

 

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