Entlastung für Mieter erst in 2010

Welche Prognosen der Deutsche Mieterbund fürs neue Jahr äußert
FRANKFURT/MAIN Wohnen ist für die rund 40 Millionen Mieter in Deutschland 2009 noch einmal teurer geworden. Auf Entlastung können sie nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds erst im kommenden Jahr hoffen. „Die Kaltmieten stiegen durchschnittlich zwar nur um 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Verglichen mit allen anderen Preisen in Deutschland und einer zu erwartenden Inflationsrate von 0,2 Prozent ist das allerdings viel“, sagte Mieterbundsdirektor Lukas Siebenkotten. Vor allem wer die Wohnung 2009 gemietet habe, „musste spürbar tiefer in die Tasche greifen“. An wirtschaftsstarken Standorten, in Ballungsgebieten und Universitätsstädten sind die Mieten für Erstmieter zum Teil zweistellig gestiegen.
Noch nicht angekommen sind bei den Mietern die zum Teil deutlich gesunkenen Energiepreise. Dazu sagte Siebenkotten: „Soweit das Kalenderjahr 2008 abgerechnet wurde, zahlten Mieter noch Rekordpreise. Erst im nächsten Jahr, wenn über die Kosten für 2009 abgerechnet wird, können Mieter auf Entlastung hoffen.“
Die Mieterlobby warnte die Bundesregierung vor einer Aushöhlung des sozialen Mietrechts. Die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Pläne sind zwar relativ vage, sagte Siebenkotten weiter. Aber „wir müssen abwarten, ob tatsächlich Gesetzesinitiativen zur Abschaffung des Mietminderungsrechts bei energetischen Modernisierungen oder zur Verschlechterung der Kündigungsfristregelung gestartet werden und durchgesetzt werden können.“ Zurzeit sieht es so aus, „dass die FDP sich die Vermieterforderungen und -argumente zu Eigen macht, die CSU keine Mietrechtsverschlechterungen zulassen will und die CDU schweigt“.
Mit Blick auf die im zu Ende gehenden Jahr gefällten höchstrichterlichen Urteile im Mietrecht zog der Mieterbundsdirektor eine durchwachsene Bilanz: „Es gibt natürlich eine Reihe von positiven Urteilen für Mieter“, betonte Siebenkotten. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtssprechung zu Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten konsequent fortgeführt.
Aber es sind auch viele Entscheidungen getroffen worden, die für Mieter negativ ausfielen. „So hat der BGH eine sogenannte Verwertungskündigung des Vermieters zugelassen, weil der Vermieter - ein Finanzinvestor – ein Gebäude komplett abreißen lassen wollte“ (BGH VIII ZR 7/08). Auch die Kündigung zugunsten eines Au-pair-Mädchens (BGH VIII ZR 127/08) oder die Eigenbedarfkündigung einer BGB-Gesellschaft für einzelne Gesellschafter (BGH VIII ZR 231/08) bergen aus seiner Sicht die Gefahr, dass gesetzliche Kündigungsschutzregelungen umgangen werden. Hier sei der Gesetzgeber gefordert.
Für höchst problematisch hält Siebenkotten die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die vertraglich vereinbarte Wohnungsgröße bei Mieterhöhungen entscheidend ist und nicht die tatsächliche Wohnungsgröße. „Erst bei einer Differenz von mehr als zehn Prozent zwischen vereinbarter und tatsächlicher Wohnungsgröße soll es auf die wirkliche Größe der Wohnung ankommen (BGH VIII ZR 205/08). Das bedeutet, viele Mieter zahlen Mieterhöhungen und Mieten für Quadratmeter, die gar nicht existieren“, kritisierte er.
Allerdings hätten viele Entscheidungen nicht nur zu mehr Rechtssicherheit auf beiden Seiten beigetragen, sondern auch Verbesserung für Mieter gebracht. Beim Dauerthema Schönheitsreparaturen sei beispielsweise neu, dass Vermieter keine Mieterhöhung fordern dürfen, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist (BGH VIII ZR 118/07; BGH VIII ZR 181/07).