Der Kaminkehrer kommt
Der Schornsteinfeger klingelt weiterhin einmal pro Jahr bei vielen Hausbesitzern – obwohl im Jahr 2010 mehrere Regelungen geändert werden
SANKT AUGUSTIN Die Abgase bei den meisten Öl- und Gasheizungen werden künftig zwar nur noch alle zwei bis drei Jahre kontrolliert. „Aber wir kommen weiter jedes Jahr, um die Sicherheit zu überprüfen“, sagt Dieter Stehmeier, Technikexperte des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks. Zumindest werden aber manche Kontrollen billiger. Hintergrund ist, dass die Kontrollen der Schornsteinfeger durch zwei Gesetze geregelt werden. Die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) löst seit 1. Januar die Landes-KÜO ab. Sie bestimmt erstens die Kontrollen der Betriebs- und Brandsicherheit. Dabei wird unter anderem der Kohlenmonoxidgehalt geprüft. Zweitens regelt die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes den Wärmeverlust einer Heizung über die Abgase sowie die Rußmenge und die Ölrückstände. So soll sichergestellt werden, dass Heizungen effizient und umweltschonend arbeiten.
Bisher ist die Umweltkontrolle gemäß BImSchV für konventionelle Öl- und Gasheizungen jährlich fällig, erklärt Christian Stolte, Energieexperte der Deutschen Energie-Agentur (dena). Künftig werden jedoch Heizungen unterschieden, die älter und jünger als zwölf Jahre sind. Ältere Anlagen müssen dann nur noch alle zwei Jahre auf ihre Umweltfreundlichkeit überprüft werden, jüngere nur noch alle drei Jahre. Diese Regelungen gelten, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt. Vom Bundesrat wurde es bereits verabschiedet, deshalb rechnet Stehmeier damit, dass es im März oder April so weit sein könnte. Das Umweltministerium möchte aber noch keinen Termin nennen.
Viele Häuser wird der Schornsteinfeger aber weiterhin jährlich besuchen. Denn die Sicherheitskontrolle gemäß KÜO bleibt einmal pro Jahr fällig und wird zusammen mit der Umweltprüfung erledigt. Für die Hausbesitzer ändert sich also wenig – außer dass die Gebühren in den Jahren günstiger werden, wenn nur die Sicherheit getestet wird. Dann müssten die Besitzer von Einfamilienhäusern laut Stehmeier 7,80 Euro weniger für die Kontrolle von Gasheizungen bezahlen, die Besitzer von Ölheizungen sparen 12,40 Euro. Eine reine KÜO-Kontrolle koste künftig rund 43 Euro für Gasheizungen und 45,50 Euro für Ölheizungen – und zwar bundesweit. Bisher sind die Gebühren gemäß den KÜO der Bundesländer „ziemlich uneinheitlich“ gewesen, sagt Stehmeier. Was der Schornsteinfeger genau gemacht hat, ist in der Regel in der Rechnung aufgeführt.
Laut Schornsteinfegerverband gibt es sechs Millionen konventionelle Öl- und acht Millionen herkömmliche Gasheizungen in Deutschland. Doch heute würden fast nur neue Heizungen mit Brennwertkessel eingebaut, sagt Stolte: „Das ist der Stand der Technik.“ Diese modernen Anlagen verlieren deutlich weniger Wärme über ihre Abgase und sind deshalb von der Umweltkontrolle ausgenommen. Auf ihre Sicherheit müssen sie nur jedes zweite Jahr vom Schornsteinfeger abgeklopft werden. Für ihre Besitzer ändert sich also nichts.
Brennwertkessel mit Selbstkalibrierung, die sich bei Störungen selbst ausschalten, müssen künftig nur noch alle drei Jahre auf ihre Sicherheit überprüft werden. Diese Technik gibt es allerdings bisher nur für Gasheizungen, sagt Stehmeier. Gelockert werden auch die Auflagen für raumluftunabhängige Gasheizkessel, die Luft von außerhalb des Hauses über ein Rohr in den Kessel ziehen. Ihre Umweltkontrolle wird künftig nur noch alle zwei Jahre fällig statt wie bisher jährlich. Sie kann so im Zwei-Jahres-Turnus zusammen mit der Sicherheitsprüfung erfolgen. Ist die Anlage weniger als zwölf Jahre alt, reicht eine Umweltkontrolle alle drei Jahre aus.
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