Baugenehmigung trotz Bebauungsplan?
Ich will im Umland auf einem kleinen Grundstück ein Häuschen bauen. Für das Grundstück gibt's einen Bebauungsplan. Brauche ich eine Baugenehmigung?
Reinhold M. aus Olching
Es gibt normalerweise zwei Arten der Baurechtssicherheit, und zwar Baurecht gemäß einem Bauvorbescheid oder Baurecht gemäß Bebauungsplan. Bei Baurecht gemäß Bauvorbescheid benötigt man immer ein Baugenehmigungsverfahren, um bauen zu können. Soweit, wie in Ihrem Fall, das Grundstück im Umgriff eines rechtsbeständigen Bebauungsplans liegt, kann man mit Zustimmung der Baubehörde auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren bauen. Dies bedeutet, dass man bei der Genehmigungsbehörde den Antrag auf Genehmigungsfreistellung stellt und die notwendigen Antragsunterlagen nebst Plänen einreicht. Wenn die Genehmigungsbehörde dann nicht binnen 4 Wochen widerspricht oder in der Zeit einen positiven Bescheid erlässt, kann man im Freistellungsverfahren bauen. Eine direkte Nachbarbeteiligung gibt es in diesem Fall nicht, man hat nur den Willen zu bauen gegenüber den Nachbarn anzuzeigen. Auch können in diesem Fall die Nachbarn nicht gegen eine Baugenehmigung klagen, da ein angreifbarer Verwaltungsakt ( Baugenehmigung) ja nicht erlassen wurde. Grundsätzlich gilt: Im Genehmigungsfreistellungsverfahren kann man nur bauen, wenn man sich an die Vorgaben des Bebauungsplans, in dem das Grundstück liegt, hält.
Mehr Informationen unter www.terrafinanz.de
- Themen: