Zehn Steuertipps für die letzten Wochen des Jahres 2022

Von Eheschließung bis Kaminbau-Förderung. Wie Sie in diesem Jahr noch Steuern sparen können.
von  Martina Scheffler
Im Jahr 2022 können Sie noch Steuern sparen. (Symbolbild)
Im Jahr 2022 können Sie noch Steuern sparen. (Symbolbild) © picture alliance/dpa/dpa-tmn

Kurz vor Ultimo fällt manchem siedend heiß ein, dass ja auch das Steuerjahr endet. Kann man noch was reißen? Man kann, sagt die Lohnsteuerhilfe Bayern und gibt Tipps.

Bis zu 470 Euro Einsparung für E-Autobesitzer

  • THG-Quote verkaufen: Wer ein E-Auto hat und dadurch CO2 einspart, kann dieses Kontingent an Klimasünder verkaufen. Zwischen 250 und 470 steuerfreie Euro sind drin.
  • Kaminbau-Förderung: Schafft man den Bau noch in diesem Jahr, werden die Kosten für den Handwerker in einer Höhe von bis zu 20 Prozent anerkannt. Bis zu 1.200 Euro Reduzierung der Steuerlast sind laut Lohnsteuerhilfe möglich – auch, wenn der Bau bereits begonnen hat.

Minderung der Kapitalertragssteuer

  • Verluste und Gewinne zwischen Banken verrechnen: Wenn man aus Kapitalanlagen bei verschiedenen Banken sowohl Gewinne als auch Verluste gemacht hat, lässt sich die Kapitalertragssteuer mindern. Die Lohnsteuerhilfe rät, eine Verlustbescheinigung bei der entsprechenden Bank zu beantragen. Bis 15. Dezember ist das möglich.

Rückwirkend Ehegatten-Splitting in Anspruch nehmen

  • Schnell mal heiraten und das Ehegatten-Splitting mitnehmen: Für das Gelingen der Ehe ist so ein Schnellschuss vielleicht keine gute Grundlage, aber wer sich ohnehin mit dem Gedanken trägt, kann durch Heirat im Dezember die Vorteile des Splittings rückwirkend für das Jahr 2022 in Anspruch nehmen. Je nach Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern sei ein "gigantischer Steuervorteil von über 10.000 Euro" möglich, so die Lohnsteuerhilfe. Da die Regierung eine Abschaffung plant, ist ein baldiger Gang zum Standesamt sinnvoll.

Wann eine Photovoltaikanlage als Hobby gilt

  • Photovoltaikanlage zur "Liebhaberei" machen: Wessen Anlage nur bis zu 10 kWp an Leistung bringt, kann sie als Hobby definieren und spart sich die Versteuerung der Einnahmen – auch noch rückwirkend für das ablaufende Jahr. Auch hier drohen Änderungen im kommenden Jahr.

Riester-Grundzulage rückwirkend erhalten

  • Riestern: Hier gilt ebenfalls: Noch im Dezember tätig werden und Effekte für das ganze Jahr 2022 mitnehmen. Gerade für Eltern interessant, so die Lohnsteuerhilfe: "Die Grundzulage für den Versicherten beträgt 175 Euro und für jedes Kind gibt es bis zu 300 Euro Zulage."
  • Werbungskostenpauschale über 1.200 Euro drücken: Nur wer diese Summe überschreitet, profitiert. Also prüfen: Lohnt sich in diesem Jahr noch eine Investition in Arbeitsmittel? Das mindert die Steuerlast.

Frist für Steuererklärungen von 2018 läuft Ende Dezember aus

  • Versicherungen im Voraus bezahlen und absetzen: Nur bei Privatversicherungen möglich: Bis zu drei Jahre im Voraus sind erlaubt.
  • Freistellungsaufträge anpassen: 25 Prozent Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Soli können so umgangen werden. Gewinne bei allen Banken prüfen und Aufträge bei Bedarf anpassen.
  • Steuererklärung machen: Auch hier lautet der Rat: kein Geld verschenken, besonders, wenn man hohe Werbungs- und Handwerkerkosten oder eine Reinigungshilfe hatte. Am 31. Dezember läuft die Frist für freiwillige Steuererklärungen für 2018 ab.
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