Wollseifer: Politik soll sich bei Mindestlohn raushalten

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hat einen Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine rasche Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro scharf kritisiert.
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Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Christoph Soeder/dpa/dpa Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Berlin - Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hat einen Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine rasche Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro scharf kritisiert.

Damit führe Heil die Arbeit der Mindestlohnkommission und die Arbeit der Sozialpartner "ad absurdum"", sagte Wollseifer der Deutschen Presse-Agentur. Die Politik soll und muss sich hier raushalten. Die Sozialpartner machen das gut. Der Mindestlohn wird ansteigen, aber das verantwortlich. Im ersten Jahr, in dem Betriebe wirklich weniger Liquidität besitzen, steigt der Mindestlohn weniger an."

Die Mindestlohn-Kommission hatte Ende Juni eine Anhebung in vier Stufen bis Mitte 2022 empfohlen - zunächst Anfang 2021 auf 9,50 Euro, Mitte 2021 auf 9,60 Euro und Anfang 2022 auf 9,82 Euro. Derzeit liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze bei 9,35 Euro pro Stunde.

Heil will rasch eine weitere kräftige Erhöhung auf zwölf Euro erreichen. Dazu will er der Kommission neue Vorgaben machen, wie er angekündigt hatte. In dem Gremium stimmen Spitzenvertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften über die Mindestlohnhöhe ab. Die Kommission orientiert sich an der vorangegangenen durchschnittlichen Tariferhöhung.

"Der jüngste Beschluss hat einmal mehr gezeigt, dass die Mindestlohn-Kommission verantwortungsvoll entscheidet und zu Kompromissen mit Augenmaß in der Lage ist", sagte Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Es gibt aus meiner Sicht daher keinen Grund, die gesetzliche Grundlage zu ändern. Die Sozialpartner wissen im Rahmen ihrer Zuständigkeit am besten, wie sie zentrale Arbeitsbedingungen gestalten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern und die Beschäftigung nicht zu gefährden." Es sei nicht Aufgabe des gesetzlichen Mindestlohns, diese bewährten Mechanismen der Tarifpartnerschaft zu untergraben.

© dpa-infocom, dpa:200807-99-75429/2

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