Wirtschaftsflügel der Union lehnt Arbeitszeiterfassung ab

Die Mittelstandsvereinigung von CDU und CSU lehnt die vom Europäischen Gerichtshof geforderte generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung einem Bericht zufolge ab.
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Als Reaktion auf die Einschränkungen durch das Coronavirus hat die Regierung der Oberpfalz unter anderem die Höchstarbeitszeiten vorübergehend gelockert. (Symbolbild)
Armin Weigel/dpa Als Reaktion auf die Einschränkungen durch das Coronavirus hat die Regierung der Oberpfalz unter anderem die Höchstarbeitszeiten vorübergehend gelockert. (Symbolbild)

Berlin - Die Mittelstandsvereinigung von CDU und CSU lehnt die vom Europäischen Gerichtshof geforderte generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung einem Bericht zufolge ab.

"Nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Flexibilität sind nötig", zitiert die "Bild am Sonntag" aus einem Beschluss der Vereinigung. Die Pflicht zur Erfassung laufe sowohl "den modernen Flexibilitätswünschen der Arbeitnehmer zuwider" und führe zudem "zu großer Bürokratie für Arbeitgeber". Deshalb sollte die tägliche Höchstarbeitszeit abgeschafft und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hatte am Dienstag entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, die volle Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Gewerkschaften begrüßten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden und Verfügbarkeit rund um die Uhr. Arbeitgeber warnen vor neuer Bürokratie.

Alle EU-Staaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" zur Erfassung der von jedem Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. Wie die Systeme genau aussehen, können die EU-Staaten entscheiden. Es gibt also Spielräume bei der Umsetzung und auch die Option auf Ausnahmen für einzelne Tätigkeiten, die sich zum Beispiel nicht genau bemessen lassen.

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