Winterreifen-Abzocke: Beim Vermieter zahlen Sie einen satten Zuschlag
MÜNCHEN - Trotz der neuen Gesetzeslage gibt’s die korrekte Bereifung beim Vermieter nur gegen einen satten Zuschlag. Das Unternehmen ist juristisch auf der sicheren Seite, die Ausrüstung Sache des Fahrers.
Für den Wochenend-Trip schnell ein Auto mieten? Internet-Nutzer „Apaul“ wird sich’s nach seiner jüngsten Erfahrung mit einem Leihauto wohl zweimal überlegen. „Bei der Anmietung lag circa 60 Zentimeter Neuschnee“, klagt er in einer Online-Gesprächsrunde sein Leid. „Ich hab erst gemerkt, dass Sommerreifen drauf sind, als ich auf der Straße war.“
So wie ihm dürfte es in den vergangenen Wochen mehreren Kunden ergangen sein. Zwar gilt seit kurzem in Deutschland die Winterreifen-Pflicht, doch die Autovermieter geben zum Teil trotzdem Wagen mit Sommerreifen aus. Und Kunden, die auf eine korrekte Bereifung pochen, werden dafür zur Kasse gebeten, berichtet die Stiftung Warentest. Bei einer Umfrage unter fünf großen Autovermietern ermittelten sie Winterreifen-Zuschläge zwischen 12 und 19 Euro pro Tag.
Die Gesetzeslage ermöglicht es den Vermietern, aus der Winterreifenpflicht Kapital zu schlagen. Der Fahrzeughalter – in dem Fall also das Leihauto-Unternehmen – ist nämlich nicht verpflichtet, den Pkw mit Winterreifen auszustatten. Dies ist Sache des Fahrers. Er muss auf die Tauglichkeit der Reifen achten und sich vergewissern, dass Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage ist.
Das bedeutet: Verunglückt der Mieter bei winterlichen Straßenverhältnissen und ist mit Sommerreifen unterwegs, riskiert er ein Bußgeld und, wie beim eigenen Auto, den Verlust des Kaskoschutzes – schließlich hat er grob fahrlässig gehandelt.
Über den Winterreifen-Zuschlag werden sich trotzdem viele Kunden ärgern. Wer starke Nerven hat, kann theoretisch pokern und bei der Buchung nicht die Winterreifen-Option wählen. Da die Vermieter einen großen Teil ihrer Flotte mit Winterreifen ausgestattet haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Mieter trotzdem einen wintertauglichen Pkw ausgehändigt bekommt. Den Zuschlag muss er aber nur bezahlen, wenn er die Winterreifen bestellt hat. Ist freilich kein Auto mit wettertauglichen Pneus verfügbar, geht er in diesem Fall leer aus, will er keinen Unfall oder ein Bußgeld riskieren.
Die Vermieter rechtfertigen ihre Aufschläge übrigens mit der kurzen Zeitspanne, in der sie ihre Wagen halten. Länger als ein gutes halbes Jahr bleibe kaum ein Auto im Bestand, bevor es auf den Gebrauchtwagenmarkt wandert. Das heißt: Bei vielen Autos lohne sich eine Ausstattung mit Winterreifen nicht.
sun
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