Wenn Verspätungen nur den Passagieren weh tun

Wieviel Entschädigung gibt es, wenn der Flieger verspätet ist? Und wann gibt es überhaupt Geld? Die EU-Kommission will die Passagier-Rechte drastisch beschneiden. 
Myriam Siegert |
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Derzeit wird in Brüssel über die Neuregelung der Fluggast-Rechte verhandelt. Die EU-Kommission will diese drastisch einschränken.
dpa Derzeit wird in Brüssel über die Neuregelung der Fluggast-Rechte verhandelt. Die EU-Kommission will diese drastisch einschränken.

Wieviel Entschädigung gibt es, wenn der Flieger verspätet ist? Und in welchen Fällen gibt es überhaupt Geld? Die EU-Kommission will die Ansprüche von Fluggästen drastisch beschneiden. 

Brüssel - Der Flug hat Verspätung? Für nerviges Warten am Flughafen konnten Passagiere bisher meist Schadenersatz beanspruchen. Geht es nach der EU-Kommission, soll sich das aber bald ändern.

Derzeit werden in Brüssel die Rechte von Fluggästen neu verhandelt. Das EU-Parlament will die Verbraucher-Rechte stärken, die EU-Kommission will die Schadenersatzansprüche von Fluggästen drastisch senken.

Geht es nach ihr, sollen Airlines künftig erst bei wesentlichen größeren Verspätungen Entschädigungen zahlen als bisher.

Alleine die Entschädigungen für deutsche Passagiere würden dann um gut 384 Millionen Euro im Jahr sinken. Das besagen Berechnungen des Serviceportals Flightright für die Grünen, die der AZ vorliegen. EU-weit wären es um die 2,5 Milliarden Euro.

Bisher gilt: Fluggäste haben nach drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung. Die genaue Entschädigungssumme hängt ab von der jeweiligen Flugdistanz.

Laut der Kommission soll das künftig erst nach fünf Stunden der Fall sein und erst bei Flügen bis zu 3500 Kilometern Distanz. Bei Flügen bis zu 6000 Kilometern gäbe es sogar erst nach neun Stunden Verspätung Geld, bei noch weiteren Distanzen erst ab zwölf Stunden. Laut der Studie würden so drei Viertel der bisherigen Schadenersatzansprüche wegfallen.

Markus Tressel, tourismuspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion fürchtet, dass die Fluggesellschaften deshalb in Zukunft weniger investieren – und es noch mehr Verspätungen gibt: „Die aktuell guten Entschädigungsregeln sind ein Anreiz, dass es keine größeren Verspätungen gibt“, sagt er.

Eine weitere Beuerung: Bisher müssen Fluglinine ei Fällen sogenannter außergewöhnlicher Umstände, wie Vulkanausbrüchen, Streiks oder starken Unwettern, keine Entschädigung zahlen. 

Laut der Kommission sollen zukünftig teilweise technische Defekte unter diese Regelung fallen. Das heißt: Auch dann würde es keinen Schadenersatz für die Passagiere geben. Und dass, obwohl laut Flightright rund 48 Prozent der Verspätungen der Technik geschuldet sind. 

Die Grünen befürchten nun, dass diese Fluglinien deshalb solche Gründe vorschieben könnten. Der Passagier müsste erst einmal das Gegenteil beweisen.

Noch ist nichts beschlossen: EU-Kommission, Parlament und die Mitgliedsländer müssen sich demnächst auf einen Kompromiss in der Sache einigen.

Vorher, genauer gesagt bis Ostern, muss die Bundesregierung Stellung beziehen.

Die Grünen sind skeptisch, bisher habe die Bundesregierung immer den Kommissionsvorschlag mit den Entschädigungskürzungen gestützt, insbesondere das Verkehrsministerium stehe hinter dem Vorschlag, heißt es.

Allerdings: Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD klar für die bisherigen Ansprüche der Fluggäste ausgesprochen.

 

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