Welche Strafe?

Der Erziehungsgedanke – eine trügerische Hoffnung? Georg Thanscheidt, AZ-Vize-Chefredakteur, über die Prügel-Attacke von Schweizer Jugendlichen in München.
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Georg Thanscheidt.
Ronald Zimmermann 2 Georg Thanscheidt.

Der Erziehungsgedanke – eine trügerische Hoffnung? Georg Thanscheidt, AZ-Vize-Chefredakteur, über die Prügel-Attacke von Schweizer Jugendlichen in München.

Es ist schon wieder passiert: Erneut haben Jugendliche in München in aller Öffentlichkeit einen wehr- und arglosen Mann zusammengeschlagen. Erneut haben die mutmaßlichen Täter mit einer Brutalität, agiert, die fassungslos macht und die dazu führt, dass die Staatsanwaltschaft diese Attacke als Mordversuch wertet.

Die jetzt drängenden Fragen lauten: Welche Strafe droht den Tätern, zu welcher Strafe könnten sie letztendlich verurteilt werden? Die Antwort ist beruhigender als die Debatte ums Jugendstrafrecht vermuten lässt: Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem Täter bis zu zehn Jahre Haft.

Das ist als Höchststrafe angemessen. Allerdings ist das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken geprägt – also der Möglichkeit, dass sich der Heranwachsende ändert und bessert. Das ist im Prinzip richtig. Wenn die mutmaßlichen Täter, wie in diesem Fall, aber bereits erfolglos ein Anti-Aggressionstraining absolviert haben und keine Reue zeigen, könnte sich diese Hoffnung als trügerisch erweisen.

Für Debatten um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts oder gar um „Ausländerkriminalität“ ist dieser fürchterliche Fall also der falsche Anlass. Hoffentlich entzündet sich diese unselige Diskussion nicht später noch einmal am Richterspruch.

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