Weihnachtsgeld: Bald gibt’s wieder mehr Lohn – für jeden Zweiten
Die November-Abrechnung ist für viele Arbeitnehmer die interessanteste des Jahres, schließlich werden in diesem Monat besonders häufig Sonderzahlungen fällig.
Hinter dem volkstümlichen, aber ungenauen Begriff "Weihnachtsgeld" verbergen sich so unterschiedliche Dinge wie Erfolgs- und Treueprämien, freiwillige Zahlungen der Arbeitgeber ebenso wie tariflich festgeschriebene Entgeltansprüche der Beschäftigten.
In diesem Jahr kann sich erneut nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland auf ein Weihnachtsgeld Freude. Ein volles Gehalt ist aber auch bei den 55 Prozent die Ausnahme, die eine derartige Sonderzahlung zum Jahresende erhalten.
Das geht aus der gestern veröffentlichten Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de hervor, das vom WSI-Tarifarchiv der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung betrieben wird.
Mit dem meist im November ausgezahlten Weihnachtsgeld können vor allem Arbeitnehmer rechnen, für die ein Tarifvertrag gilt. Von ihnen erhalten 74 Prozent ein Weihnachtsgeld, bei Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es nur 44 Prozent.
In der Auswertung treten auch deutliche soziale Merkmale zutage. Demnach sind die Chancen auf eine Extra-Zahlung für unbefristet in Vollzeit beschäftigte Männer im Westen sehr viel höher als für befristet eingestellte, weibliche Teilzeitkräfte im Osten. Die tariflichen Weihnachtsgelder sind meist als Prozentsatz eines Monatsgehaltes verankert, so dass die Empfänger von den Lohnzuwächsen in ihrer Branche auch hier profitieren.
Nach drei Jahren Weihnachtsgeld besteht ein Anspruch
Dem stehen einige Verträge mit Festbeträgen etwa in der Landwirtschaft oder im Steinkohlebergbau gegenüber. Auf 95 bis 100 Prozent eines Monatsgehaltes können sich Tarifbeschäftigte in Banken, der Chemie- Industrie oder der Druckindustrie Freude, während ostdeutsche Bauarbeiter und Gebäudereiniger in ganz Deutschland in dieser Frage bislang komplett leer ausgehen. Auch die rund 309.000 privaten Haushaltshilfen schauen in die Röhre. Häufig werden in nicht-tarifgebundenen Betrieben die Sonderzahlungen auch ausdrücklich als freiwillige Leistung gezahlt, damit kein Gewohnheitsrecht entstehen kann, sagt WSI-Leiter Thorsten Schulten.
Geschieht dies nicht und der Betrieb zahlt drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt im gleichen Modus, entsteht für die Beschäftigten ein Anspruch, auch im kommenden Jahr Weihnachtsgeld zu erhalten.
Nach Schätzungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) werden in diesen Wochen mehr als 50 Milliarden Euro brutto zusätzlich an die Beschäftigten ausgeschüttet. In größeren Betrieben gebe es im Schnitt 2000 Euro für Vollzeitkräfte. Rund ein Drittel dieser Summe wird leistungs- und erfolgsabhängig gezahlt, sagt der IW-Tarif- und Arbeitsmarktexperte Christoph Schröder. In Notlagen dürfen in manchen Branchen die Arbeitgeber ihre tariflich vereinbarten Zahlungen auch kürzen.
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