Wege aus der Schuldenfalle

Das Konto überzogen, die Kreditkarte gesperrt, stapelweise Rechnungen und keinen Cent in der Tasche. Doch Schuldnerberater können Verbrauchern, die vor Pleite stehen, helfen.
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Schuldnerberater können bei Verbraucherinsolvenzen helfen
dpa Schuldnerberater können bei Verbraucherinsolvenzen helfen

FRANKFURT/MAIN - Das Konto überzogen, die Kreditkarte gesperrt, stapelweise Rechnungen und keinen Cent in der Tasche. Doch Schuldnerberater können Verbrauchern, die vor Pleite stehen, helfen.

In Deutschland ist die Zahl der Verbraucherpleiten im vergangenen Jahr um drei Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag mit. Damit standen 101.102 Menschen vor dem finanziellen Ruin. Im Jahr 2008 waren die Verbraucherinsolvenzen zum ersten Mal seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 zurückgegangen.

Wer in der Schuldenfalle steckt, dem steht meist ein anstrengender Weg bevor. Schuldnerberater können den Verbrauchern helfen, sich in einem geregelten Verfahren von den Zahlungsverpflichtungen zu befreien. Dazu müssen die Betroffenen zunächst auf viel verzichten. Danach können sie aber von vorne beginnen und bekommen die Chance auf ein Leben ohne Schulden.

Die Schuldenfalle schnappt schneller zu, als oft gedacht: Viele Verbraucher finanzieren ihr Auto, die Wohnungseinrichtung oder Kleidung mit Krediten. Wer regelmäßig Geld verdient, für den stellt dies kein Problem dar. Doch wenn ein Schicksalsschlag wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Planung zerstört, wird es eng. Die Einkünfte sind weg, die Kredite aber bleiben.

Sechs Jahre Wohlverhalten

Von Überschuldung sprechen Experten, wenn das Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Einsparungen nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen. Schuldnerberater sehen zunächst in der außergerichtlichen Regulierung den Königsweg. Der Berater prüft zunächst zusammen mit dem Verbraucher die Zahlungsverpflichtungen, ordnet sie und versucht, eine einvernehmliche Regelung mit den Gläubigern zu finden.

Erst wenn der Schuldner keine außergerichtliche Einigung erzielt, wird eine Verbraucherinsolvenz eingeleitet. Beim zuständigen Insolvenzgericht sind unter anderem einzureichen: eine Bescheinigung über die gescheiterte außergerichtliche Einigung, ein Antrag auf Restschuldbefreiung, eine detaillierte Übersicht über das Einkommen und ein Verzeichnis der Gläubiger mit deren Forderungen.

Anschließend beginnt eine sechsjährige Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit begleicht der Betroffene so viele Forderungen, wie er kann - im Gegenzug ist er vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt. Läuft alles korrekt ab, werden die restlichen Schulden nach dieser Zeit gestrichen. (apn/nz)

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