Weg mit der Ölpreisbindung! BGH stärkt die Rechte von Gaskunden

Die Koppelung des Gas- an den Ölpreis war lange Jahre die immer gleiche Rechtfertigung der Versorger für immer neue Preiserhöhung. Nun ist die leidige Klausel Geschichte. Die privaten Verbraucher können nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nun sogar auf Rückzahlungen hoffen.
von  Abendzeitung
Die Gaspreise für Privatkunden standen auf dem Prüfstand des BGH
Die Gaspreise für Privatkunden standen auf dem Prüfstand des BGH © dpa

KARLSRUHE - Die Koppelung des Gas- an den Ölpreis war lange Jahre die immer gleiche Rechtfertigung der Versorger für immer neue Preiserhöhung. Nun ist die leidige Klausel Geschichte. Die privaten Verbraucher können nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nun sogar auf Rückzahlungen hoffen.

Der Bundesgerichtshof (BHG) hat die seit gut 40 Jahren bestehende Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis aufgehoben, zumindest soweit es die Endkunden betrifft. Eine allein an die Ölpreise gebundene Preisentwicklung benachteilige die Verbraucher unangemessen, erklärte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe zur Begründung. Die entsprechende Klausel ist damit ungültig.

Mit der Entscheidung hatten die Klagen einer Verbraucherorganisation und zahlreicher Privatkunden Erfolg. Sie prozessierten gegen Gaspreisklauseln der Rheinenergie in Nordrhein-Westfalen und der Stadtwerke Dreieich. Die Gasversorger hatten Verträge abgeschlossen, wonach sie Preisveränderungen bei extra leichtem Heizöl direkt an ihre Gaskunden weitergaben. Der BGH beanstandete jetzt, dass damit der Gaspreis allein vom Faktor Heizöl abhängig gemacht werde.

Nun müssen neue Verträge her

Die Kosten eines Gasversorgers seien aber auch von Netzgebühren oder Verwaltungskosten abhängig. Fielen diese, könnten Gasversorger Extragewinne machen, weil sie sich alleine auf die Heizölpreise bezögen. Das bedeute eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Folge des Urteils ist, dass Gaskunden mit einer alleinigen Ölpreis-Bindung künftige Preiserhöhungen verweigern können. Denn bei einer ungültigen Klausel gibt es keinen rechtlichen Erhöhungsgrund.

Ob bereits gezahlte Erhöhungen zurückgefordert werden können, hängt vom Einzelfall ab. Der BGH hatte in früheren Fällen entschieden, dass Preiserhöhungen als akzeptiert gelten, wenn sie bezahlt wurden. Bevor Verbraucher auf Rückzahlung klagen, sollten sie sich deshalb rechtlich genau beraten lassen. Gasversorger, die bisher Ölpreisbindungsklauseln verwendeten, müssen für die Zukunft neue Verträge abschließen. Die Stadtwerke Dreieich kündigten das auch unmittelbar nach der Urteilsverkündung an. Nach Angaben des Geschäftsführers Wolfgang Lammeyer sind rund 8.000 ihrer Kunden von der jetzt für unwirksam erklärten Klausel betroffen.

apn

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.