Wechsel der Krankenkasse: Vorsicht bei Wahltarifen

Wer die Krankenkasse wechselt, sollte genau darauf schauen, was die Kassen bieten. Die AZ erklärt Ihnen die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten.
Sieben Kassen, die in Bayern zugänglich sind, haben Zusatzbeiträge angekündigt. Acht Euro pro Monat wollen sie von ihren Versicherten. Soll man deshalb wirklich die Kasse wechseln?
„Für Geringverdiener, die sich den Zusatzbeitrag nur schwer leisten können, kann ein Wechsel sinnvoll sein“, meint Sabine Baierl-Johna von Stiftung Warentest. Die Kosten sind beim Kassenwechsel aber nicht das Wichtigste. Die AZ nennt die Punkte, auf die Sie noch achten sollten.
Die Leistungen der eigenen Kasse. Vor dem Wechel sollte man prüfen, ob die eigene Kasse Angebote hat, die man gar nicht nutzt. So bieten viele Kassen Bonusprogramme für Gesundheitsbewusste. Da kann man 50 bis 100 Euro im Jahr an Prämie bekommen. „Das gleicht den Zusatzbeitrag aus“, sagt Expertin Baierl-Johna.
Die Leistungen der neuen Kasse. Prüfen Sie, was die neue Kasse bietet. „Das Angebot muss genauso gut oder besser sein als das der bisherigen Kasse“, sagt Warentesterin Baierl-Johna. Am besten fragt man telefonisch oder schriftlich nach den Dingen, auf die man Wert legt. Kommt keine schnelle und ausreichende Antwort, weiß man schonmal, dass der Service nicht besonders ist. Bei wichtigen Leistungen gezielt nachfragen: Bietet die Kasse sie langfristig an – oder plant sie, sie abzuschaffen?
Die Tücken der Wahltarife. Viele Kassen bieten Wahltarife, bei denen man einen Teil der Kosten selbst übernimmt. Geht man wenig zum Arzt, bekommt man eine Prämie. Expertin Baierl-Johna hält von solchen Tarifen wenig: „Die Gefahr ist groß, dass man des Geldes wegen auf notwendige Behandlungen verzichtet.“
Es gibt auch Wahltarife, bei denen die Kassen gegen Aufpreis alternative Artzney bezahlen. Der Haken: Die Kosten werden nur zum Teil übernommen. Genereller Nachteil der Wahltarife: Man muss drei Jahre drin bleiben – ohne das Sonderkündigungsrecht bei einem Zusatzbeitrag.
Die Frist für den Wechsel. Wer kündigen will, muss 18 Monate bei einer Kasse sein. Die Kündigungsfrist im Normalfall: zwei Monate zum Monatsende. Kündigen Sie im Februar, beginnt ein neuer Vertrag zum 1. Mai. Erhebt Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen. Die Wechselfrist ist die gleiche wie bei normaler Kündigung. aja
Auf www.test.de gibt es einen Krankenkassenfinder. Damit kann man die passende Kasse suchen (kostet 3 Euro).