Was Sie sich vom Chef zahlen lassen können

Bremsen Sie den Fiskus aus: Auf viele Leistungen des Arbeitgebers werden keine Steuern fällig – was gilt, wie viel sie bekommen dürfen  
Vanessa Assmann |
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Tanken auf Firmenkosten: 44 Euro im Monat sind drin.
dpa Tanken auf Firmenkosten: 44 Euro im Monat sind drin.

Bremsen Sie den Fiskus aus: Auf viele Leistungen des Arbeitgebers werden keine Steuern fällig – was gilt, wie viel sie bekommen dürfen

Die Diskussion über Lohnerhöhungen ist entbrannt: Die IG Metall fordert 6,5 Prozent mehr Lohn, jüngst sprach sich Ursula von der Leyen für ein starkes Plus auf dem Gehaltskonto aus. Doch jeder weiß: Weil auch der Staat bei Lohnerhöhungen Abgaben und Steuern fleißig mitkassiert, bleibt unterm Strich nicht viel übrig. Ein Plus von zum Beispiel 300 Euro brutto schrumpft netto auf rund die Hälfte.

Doch es gibt eine Alternative: geldwerte Extras, auf die keine Steuern und Abgaben anfallen (im Gegensatz etwa zum Dienstwagen). „Eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber“, sagt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. Denn auch der Arbeitgeber muss keine Sozialabgaben auf die Zuschüsse entrichten. Zwar geht es oft um kleinere Beträge. Das Motto lautet jedoch: Kleinvieh macht auch Mist.

Ein weiterer Vorteil: „Solange man die gesetzlich vorgegebenen Grenzen einhält, muss man nicht damit rechnen, dass etwas nachbesteuert wird“, sagt Tobias Gerauer, Steuerberater bei der Lohnsteuerhilfe Bayern. Die AZ zeigt, was drin sein kann.

Bis zu 40 Euro zu besonderen Anlässen: Besondere Anlässe erlauben besondere Maßnahmen: Blumenstrauß, Pralinenpackung, CD oder edler Tropfen – zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zum Firmenjubiläum sind Warengeschenke bis 40 Euro lohnsteuerfrei. Dazu gehören auch Getränke oder Snacks, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern im Büro überlässt. Die sind oft leichter einzufordern als ein Geschenk zum Geburtstag.

44 Euro im Monat: Ob Tanken, Wellness oder Einkaufen im Supermarkt: Warengutscheine bis zum Wert von 44 Euro monatlich sind steuer- und abgabenfrei. Besonders beliebt sind Tankgutscheine. Seit vergangenem Jahr ist die Regelung sogar einfacher: Art und Menge der Ware, in diesem Fall die jeweilige Menge Benzin, müssen nicht mehr konkret bezeichnet sein! Bei den Gutscheinen gilt: „Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt“, sagt Steuerberater und Rechtsanwalt Deutsch. „Möglich ist etwa, dass der Arbeitgeber die private Stromrechnung übernimmt.“

Wichtig: Die 44 Euro sind kein Durchschnittswert, der sich aufs Jahr hochrechnen lässt. Der Betrag verfällt nach jedem Monat.

Kosten für ein Jobticket für den Weg zwischen Arbeit und Wohnung: Oft greift hier die 44-Euro-Regelung. Doch da im Münchner Nahverkehr schon zwei Ringe 46,40 Euro kosten, bietet sich eine andere Verhandlungsbasis gut an (und die 44-Euro-Gutscheine verbleiben für andere Gutscheine): Der Chef übernimmt die Kosten für die Monatsmarke und versteuert diese pauschal mit 15 Prozent.

Bis zu 88 Euro im Monat: Lassen Sie den Chef beim Mittagstisch mitzahlen! Clever sind Essenschecks oder Restaurantgutscheine, die bei bestimmten Händlern und Supermärkten eingelöst werden können. In Frage kommen Gutscheine bis zu 5,97 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber versteuert 2,87 Euro pauschal mit 25 Prozent. Der Rest ist steuerfrei. Sozialabgaben werden keine fällig. Am einfachsten: Der Chef gibt monatlich 15 Schecks aus – diese müssen auch im Krankheitsfall oder bei Dienstreise nicht zurückgegeben werden. Als Arbeitnehmer lassen sich so rund 88 Euro im Monat abgabenfrei dazuverdienen.

Bis zu 500 Euro im Jahr sind für gesundheitsfördernde Maßnahmen drin. In Frage kommen betriebliche Angebote sowie alle Kurse, die von gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden: Von der Rückenschule über Rauchentwöhnung bis hin zu Seminaren zur Ernährung und Stressbewältigung (Yoga, Tai Chi), Fitnessstudios und Sportvereine müssen leider aus eigener Tasche gezahlt werden.

156 Euro jährlich kann der Arbeitnehmer zusätzlich als Erholungsbeihilfe vom Chef bekommen – sofern die Reise seiner Gesundheit gut tut. Stichwort: Wellness-Urlaub. Auch Angehörige werden bezuschusst: Ehegatten mit 104 Euro, jedes Kind mit 42 Euro. Für den Arbeitgeber fallen 25 Prozent Pauschalsteuer an.

Mehrere hundert Euro im Monat sind für Eltern kleiner Kinder drin – und zwar, wenn der Chef die Kinderbetreuung bezuschusst. Das ist möglich, wenn die Kinder noch nicht schulpflichtig sind und Kita, Kindergarten oder eine ähnliche Einrichtung besuchen. Denkbar ist entweder, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt. Oder, dass er die Kosten komplett übernimmt. Handelt ein Mitarbeiter 200 Euro Zuschuss aus, kommt genau diese Summe bei ihm an. Bei einer klassischen Gehaltserhöhung wäre es nur rund die Hälfte. Betreuung durch eine Tagesmutter deckt die Regelung allerdings nicht ab.

Teure technische Geräte sind das wohl beliebteste „Zuckerl“. Der Angestellte bekommt vom Chef Smartphone, Laptop und/oder Fax geliehen, die er auch privat nutzen kann. Das ist steuer- und sozialabgabenfrei. Beim Schenken gelten hingegen Grenzen. Den privaten Internet- und Telefonanschluss kann sich der Angestellte vom Chef mit 50 Euro im Monat bezuschussen lassen. Für den Arbeitgeber fällt eine Pauschalsteuer von 25 Prozent an.

 


 

 

Weniger schmerzhaft – und motivierend

Motivierte, fitte und leistungsbereite Angestellte wünscht sich jeder Chef. Doch das sind nicht die einzigen Punkte, die aus Arbeitgebersicht für geldwerte Zuschüsse sprechen: „Das positivste Argument für den Chef wird sein: Es ist für ihn nicht so schmerzhaft wie eine klassische Gehaltserhöhung, denn er spart sich die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung", sagt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Und noch ein Ball liegt beim Angestellten: Unternehmen konkurrieren immer stärker um Fachkräfte – und werden sich bemühen, gute Mitarbeiter langfristig an sich zu binden. In jedem Fall dürfte es für den Angestellten hilfreich sein, bei seinen Vorstellungen über Extras vom Chef flexibel zu sein. Die wichtigsten Extras sind links zu lesen, doch es gibt noch weitere: Von Berufskleidung über Arbeitgeberdarlehen (in der Regel günstiger als bankübliche Darlehen) bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge.

Eines ist in jedem Fall wichtig zu beachten: „Die Leistungen gibt es nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt“, erklärt Gerauer. „Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.“ Und es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Extras vom Chef sind freiwillig. va

 

 

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