Was ab 1. Januar neu ist: So viel Steuern sparen Sie

Auch wenn die Aussichten für viele Beschäftigte unsicher sind: Einiges wird 2010 besser. So haben Millionen Arbeitnehmer mehr Geld auf dem Konto. Die AZ rechnet vor, wie viel es ist.
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Sparen durch die Kosten für die Krankenkasse: Die Beiträge können künftig abgesetzt werden.
dpa Sparen durch die Kosten für die Krankenkasse: Die Beiträge können künftig abgesetzt werden.

Auch wenn die Aussichten für viele Beschäftigte unsicher sind: Einiges wird 2010 besser. So haben Millionen Arbeitnehmer mehr Geld auf dem Konto. Die AZ rechnet vor, wie viel es ist.

Ab Neujahr gelten neue Regelungen und Gesetze. Für viele bedeutet das eine steuerliche Entlastung. Die AZ erklärt die wichtigsten Änderungen in Finanz- und Steuerbelangen:

Krankenkassenbeiträge mildern die Steuerlast

Alle Bürger, egal ob gesetzlich oder privat versichert, können ab 2010 ihre Beiträge für den Krankenversicherungsschutz und für die Pflegeversicherung in nahezu voller Höhe absetzen. Dies gilt auch für die Beiträge des Ehepartners und der Kinder. Bei privat Versicherten werden jedoch keine Mehrleistungen, wie beispielsweise Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, erstattet. Insgesamt können Arbeitnehmer künftig gegenüber dem Fiskus 1900 Euro als Sonderausgaben geltend machen, für Selbstständige beträgt der Wert 2800 Euro.

Liegen die Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung unter diesen Grenzwerten, können Steuerzahler zusätzlich Beiträge für die Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ansetzen. Kostet allein die Kranken- und Pflegeversicherung mehr als der vorgesehene Höchstbetrag, kann der gesamte Betrag geltend gemacht werden.

Besonders günstig: Die Steuerzahler müssen nicht auf die Einkommensteuererstattung warten, sondern bekommen die Ersparnis ab Januar mit ihrer monatlichen Lohnabrechnung ausgezahlt. Privatversicherte erhalten von ihrem Versicherer rechtzeitig eine Bescheinigung über die absetzbaren Beträge. Diese müssen sie ihrem Arbeitgeber übergeben.

Ein Beispiel: Eine Alleinerziehende (Steuerklasse 2, halber Kinderfreibetrag) mit einem Verdienst von 50000 Euro brutto im Jahr zahlte 2009 für die gesetzliche Krankenkasse (Beitragssatz 15 Prozent) 3375,00 Euro, dazu 427,50 Euro für die Pflegeversicherung. Darauf wurden 10752 Euro Lohnsteuer fällig, außerdem 529,10 Euro Solibeitrag. 2010 kann die Beschfätigte ihre Krankenkassenbeiträge zu 96 Prozent, ihre Pflegebeiträge vollständig geltend machen. Dadurch allein sinkt ihr zu versteuerndes Einkommen auf 46332,50 Euro – entsprechend weniger Steuer wird an den Fiskus abgeführt.

Günstigerer Einkommensteuertarif

Zusätzlich zu der günstigeren Behandlung der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge wird der Kinderfreibetrag von 6024 auf 7008 Euro erhöht. Gleichzeitig steigt der Grundfreibetrag um 170 auf 8004 Euro, alle weiteren Tarifeckpunkte werden um 330 Euro verschoben. Auch das mindert die Steuerlast. Die Folge: Die Beschäftigte zahlt nur noch 9697,00 Euro plus 473,22 Solibeitrag. Die Ersparnis: 1110,88 Euro.

Zweit- und Gutverdiener profitieren besonders. Die Tabelle zeigt: Gutverdiener ohne Kinder können sich über ein Plus von fast 2000 Euro im Jahr freuen. Der Grund: Bei ihnen fallen die Krankenkassenbeiträge besonders ins Gewicht.

Bevorzugt sind aber auch Zweitverdiener, die auf Steuerklasse fünf arbeiten. Bringt die verheiratete Mutter eines Kindes beispielsweise in ihrem Halbtagsjob 1600 Euro nach Hause, bleiben ihr ab nächstem Jahr 85 Euro mehr als bisher. „Das ist überproportional viel und entspricht einer Gehaltserhöhung von fast 300 Euro“, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Liegt der Lohn bei 1000 Euro brutto, stehen fast 72 Euro mehr auf der Monatsabrechnung.

sun

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