Wärmeklau: Mieter gegen Mieter

Der Winter ist zurück – und schon wogen die Emotionen in vielen Wohnhäusern hoch. Beim Thema Wärmekosten können beste Nachbarn zu Feinden werden.
von  Abendzeitung

Der Winter ist zurück – und schon wogen die Emotionen in vielen Wohnhäusern hoch. Beim Thema Wärmekosten können beste Nachbarn zu Feinden werden.

Nach dem AZ-Bericht übers „Geizen beim Heizen“ erreichten uns zahllose Leserzuschriften. Auf der einen Seite: Mieter, die sparen wollen. Sie ärgern sich, wenn der Nachbar seine Wohnung auf 20 Grad oder mehr heizt. Laut Heizkostenverordnung können bis zu 50 Prozent der Kosten auf alle Mieter umgelegt werden. Auf der anderen Seite stehen Mieter, die zuhause nicht bibbern wollen. Sie reagieren erbost, wenn der Nachbar wenig heizt. Schließlich müssen sie dann wegen kalter Wände den Regler weiter aufdrehen.

Die Rechtslage ist eindeutig

Kein Mieter darf vom anderen verlangen, eine bestimmte Raumtemperatur einzuhalten, sagt Beatrix Zurek vom Münchner Mieterverein. Nur zwischen Mieter und Vermieter bestehen bezüglich des Heizens Ansprüche. Der Vermieter muss gewährleisten, dass die Wohnung auf 18 Grad geheizt werden kann. Dafür muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass die Wohnung keinen Schaden nimmt – also etwa nicht so wenig heizen, dass die Wände schimmeln.

Ein heikles Thema sind die Verbrauchs-Messgeräte. Sie registrieren Wärme unabhängig davon, woher sie kommt. „Da ist immer ein Stück Ungenauigkeit mit drin“, sagt Hausverwalter Marian Offmann. Im Regelfall würden aber alle Messgeräte einer Wohnanlage von der Außentemperatur gleich beeinflusst – so dass niemand benachteiligt werde.

Ein Problem kann die Ungenauigkeit allerdings in Dachgeschosswohnungen werden, sagt Ulrich Roperts vom Deuschen Mieterbund – wenn nämlich im Sommer die Sonne direkt auf den Heizkörper scheine. Dann verdunstet die Flüssigkeit im Röhrchen, obwohl überhaupt nicht geheizt wird.

Normalerweise werden die Röhrchen an solchen Heizkörpern mit etwas mehr Verdunster- Flüssigkeit befüllt als die Messgeräte an weniger exponierten Stellen. Sollten Mieter den Verdacht hegen, dies sei bei ihnen nicht der Fall, sollten sie ihren Vermieter oder den Messdienst bei der Ablesung darauf ansprechen.

Genauer als herkömmliche Röhrchen sind elektronische Ablesegeräte, sagt Marian Offmann. Sie können zum Teil per Funk abgelesen werden, so dass die Mieter zum Ablesetermin nicht zuhause bleiben müssen. Der Nachteil: Sie sind teurer – und ihre Funkwellen bringen im schlimmsten Fall andere Zählsysteme im Haus durcheinander.

sun

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