VW-Rückruf: Auf was Halter jetzt hoffen können

Von Mietwagen bis hin zu möglichen Entschädigungen: Die AZ erklärt, welche Rechte VW-Fahrer nun haben.
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Die Rückrufaktion nach dem Abgas-Skandal bei VW soll Anfang des kommenden Jahres beginnen und kann sich lange Zeit hinziehen.
dpa Die Rückrufaktion nach dem Abgas-Skandal bei VW soll Anfang des kommenden Jahres beginnen und kann sich lange Zeit hinziehen.

München - Nun herrscht Klarheit: Bei 2,4 Millionen Diesel-Fahrzeugen muss der VW-Konzern in Deutschland die Abgasreinigung nachbessern. Die betroffenen Halter werden dazu ihre Wagen voraussichtlich in die Werkstatt bringen müssen.

Eiszeit bei VW: Kraftfahrtbundesamt ordnet Rückruf an

„Dauert eine solche Reparatur mehrere Tage, können Halter möglicherweise Entschädigung für den Nutzungsausfall geltend machen“, erklärt Josina Starke von der Verbraucherzentrale. Wer dringend auf sein Auto angewiesen ist, kann eventuell auch einen angemessenen Mietwagen bekommen. „Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an.“

 

Kein Porsche für einen Golf

 

Anspruch auf eine solche Entschädigung haben Fahrzeugbesitzer sonst in der Regel, wenn sie schuldlos in einen Unfall verwickelt waren. Auch bei dieser Rückrufaktion trifft die Halter keine Schuld: „In diesem Fall ist es ja kein Verschleiß oder ein Verschulden der Halter, sondern ein Herstellerfehler“, erklärt Starke. Daher sei es auch hier denkbar, dass eine Entschädigung für den geltend gemacht werden kann. Betroffene dürften sich dadurch aber nicht bereichern: „Wenn Sie einen Golf fahren, können Sie jetzt nicht einen Porsche mieten“, sagt Starke.

Alternativ könne eine Nutzungsausfallentschädigung eingefordert werden. „Die Höhe ist aber unter anderem abhängig vom eigenen Automodell.“ Wichtig zu beachten: Ein Recht auf Entschädigung besteht nur im begründeten Fall. „Wenn Sie etwa einen Zweitwagen haben, können Ansprüche nicht so einfach durchgesetzt werden.“

VW-Skandal: Hier können Sie checken, ob Ihr Auto betroffen ist

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