Vorerst keine Nachtflüge in Frankfurt

Am Frankfurter Flughafen darf es vorerst keine Nachtflüge geben. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel nach Mitteilung vom Dienstag entschieden.
dpa |
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Kassel - Damit darf es nicht wie von der Landesregierung noch unter dem früheren Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr insgesamt 17 Starts und Landungen geben. Gegen die Entscheidung des VGH ist nach dieser Mitteilung kein Rechtsmittel möglich.

In den Auseinandersetzungen um die neue Landebahn Nordwest, die nach bisheriger Planung am 21. Oktober offiziell in Betrieb genommen werden soll, hatte die Landesregierung den Gegnern ursprünglich ein striktes Nachtflugverbot versprochen. Koch wich davon ab. Vor allem die Lufthansa, Hauptkunde in der Nacht, fürchtet ein striktes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen.

Die obersten hessischen Verwaltungsrichter gestanden in Beschlüssen vom Montag den Klagen mehrerer Anwohner des Flughafens aus Rüsselsheim und Offenbach aufschiebende Wirkung in der Frage der Nachtflüge zu. (Aktenzeichen 11 B 1587/11.T, 11 B 1834/11.T)

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