Vor Silvester noch die Rente sichern
Denn jetzt gibt es noch die Gelegenheit, sich ein paar Euro Rente zusätzlich zu sichern. Die Experten von Finanztest.de haben Tipps zusammengestellt, die sie befolgen können, damit ihnen keine staatliche Förderung durch die Lappen geht.
Riester-Rente
Wer riestert, sollte folgende Dinge beachten:
- Volle Zulage sichern: Die komplette staatliche Förderung für die Riester-Rente bekommt nur, wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Riester-Vertrag steckt. Wer sich nicht sicher ist, ob er wirklich so viel eingezahlt hat, der sollte nachrechnen. Das geht ganz einfach: Die Summe lässt sich anhand der Lohnsteuerbescheinigung von 2014 ausrechnen. Sie berechnen vier Prozent des Jahresbruttogehalts und ziehen davon die Höhe der Förderung ab, die Sie vom Staat für ihre Riester-Rente bekommen. Was dann übrig bleibt, vergleichen Sie mit dem Betrag, den Sie in diesem Jahr in den Riestervertrag eingezahlt haben.
- Beiträge nachzahlen: Liegt der eingezahlte Beitrag unter den vier Prozent, müssen Sie nachzahlen, um sich die komplette Förderung zu sichern. Bei wem das der Fall ist, der muss seinen Eigenbeitrag bis zum 31. Dezember 2015 aufstocken. Eine Sonderzahlung am Jahresende ist bei Riester-Verträgen meist kein Problem. Allerdings muss keiner mehr als 2100 Euro inklusive Zulagen einzahlen.
- Experten-Tipp: Prüfen Sie auch gleich, ob die Beiträge für das nächste Jahr angepasst werden müssen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es eine Gehaltserhöhung gegeben hat oder durch die Geburt eines Kindes die höhere Förderung aufgestockt wird. Die Finanztest-Experten raten auch, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Das spart Zeit und Nerven. Denn wer das nicht hat, der muss Jahr für Jahr einen neuen Antrag stellen, um die staatliche Riester-Zulage zu bekommen. Den Zulagenantrag für 2013 können Riester-Sparer noch bis 31. Dezember beim Anbieter einreichen.
Rürup-Rente
Rürup-Sparer sollten daran denken, dass sie ihre Beiträge von der Steuer absetzen können. Dabei sollten sie Folgendes beachten:
- Höchstbetrag ausnutzen: Rürup-Sparer können zum Jahresende noch Geld einzahlen, um ihren Vertrag zu füllen und dabei Steuern zu sparen. 2015 können maximal 22 172 Euro als Beitrag für die Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden. Für Ehepaare sind es 44 344 Euro. 80 Prozent dieser Summe werden als Sonderausgaben anerkannt. Diese Summe kann noch bis zum Jahresende ausgenutzt werden. Rürup-Sparer, die ihre Steuervorteile voll ausreizen, können damit allein in diesem Jahr bis zu 17 737 Euro (Paare 35 475 Euro) beim Finanzamt geltend machen.
- Experten-Tipp: Warten Sie nicht bis zur allerletzten Sekunde. Das Geld sollte noch in diesem Jahr auf dem Konto des Anbieters landen.
Gesetzliche Rente
Hier können sich Beamte noch einen Vorteil holen, indem sie sich durch eine einmalige Nachzahlung eine gesetzliche Rente sichern. Doch Vorsicht! Das geht nur noch dieses Jahr. Was dabei zu beachten ist:
- Beiträge nachzahlen: Beamte, die vor dem 2. September 1950 geboren sind und noch keine 60 Monate Versicherungszeit bei der gesetzlichen Rente zusammenhaben, können sich noch bis Jahresende durch eine einmalige Nachzahlung eine relativ attraktive Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. Der Antrag auf Nachzahlung freiwilliger Beiträge muss bis zum 31. Dezember 2015 gestellt werden.
- Experten-Tipp: Der Antrag kann formlos beim Rentenversicherungsträger oder dem Rentenversicherungs-Bund gestellt werden. Für jeden Monat können frei wählbar zwischen 84,15 Euro und 1131,35 Euro nachgezahlt werden. Für Beratung zum Thema „Freiwillige Nachzahlungen“ allgemein können Interessierte das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter Telefon 0800/10004800 anrufen.
- Themen:
- Silvester