Vor dem Fiskus weglaufen?

Ab dem 1. Januar will das Finanzamt 25 Prozent von den Zinsen und Kursgewinnen. Wer jetzt noch handelt, kann wenigstens die Erträge von Aktien und Aktienfonds sichern - aber lohnt die Steuer-Ersparnis das Risiko? Die Antworten der AZ-Experten auf Leserfragen zur Abgeltungssteuer
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Von links: Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern, Philipp Busler von der Privatbank Reuschel & Co, Constanze Hintze von der Anlageberatung Svea Kuschel und Kolleginnen
Ronald Zimmermann Von links: Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern, Philipp Busler von der Privatbank Reuschel & Co, Constanze Hintze von der Anlageberatung Svea Kuschel und Kolleginnen

Ab dem 1. Januar will das Finanzamt 25 Prozent von den Zinsen und Kursgewinnen. Wer jetzt noch handelt, kann wenigstens die Erträge von Aktien und Aktienfonds sichern - aber lohnt die Steuer-Ersparnis das Risiko? Die Antworten der AZ-Experten auf Leserfragen zur Abgeltungssteuer

Hanna F.: Ich bin Ruheständlerin und bekomme im Monat 950 Euro Rente. Meine Ersparnisse bringen mir 1150 Euro Zinsen im Jahr ein. Muss ich wegen der Abgeltungssteuer etwas unternehmen?

MERTEN LARISCH: Sie müssen gar nichts unternehmen, wenn Sie Ihre Ersparnisse nicht in Aktien-Investments umwandeln wollen. Vor der Abgeltungssteuer können Sie sich leider auch nicht verstecken. Sie können höchstens einen Teil der gezahlten Steuer mit der Einkommensteuererklärung zurückholen, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

R. Matthias: Ich habe Siemens-Aktien im Depot, die ich vor zehn Jahren gekauft habe und die ich weiter halten möchte, weil ich jahrelang bei der Firma tätig war. Ein Anlageberater sagte mir aber, ich solle die Aktien verkaufen und wieder kaufen, um der Abgeltungssteuer zu entgehen.

PHILIPP BUSLER: Für Aktien, die Sie vor 2009 gekauft haben und die bis zum Verkauf länger als zwölf Monate im Depot liegen, gilt das alte Steuerrecht. Die Abgeltungssteuer würde hier nicht anfallen. Ein Verkauf und sofortiger Kauf der Aktien würde in Ihrem Fall keinen Sinn machen.

Marek Z.: Was passiert mit Festgeld, das ich heuer noch anlege - ist es von der Abgeltungssteuer befreit? Mein Anlageberater riet mir außerdem, den überwiegenden Teil meines Geldes in eine Schiffsbeteiligung zu investieren, weil es dort nicht unter die Abgeltungssteuer falle. Soll ich also besser diese Anlageform wählen?

PHILIPP BUSLER: Die Zinsen aufs Festgeld werden ab dem nächsten Jahr leider auch dann besteuert, wenn Sie die Anlage noch 2008 tätigen. Ob Sie aber deswegen gleich mit dem überwiegenden Teil Ihrer Gelder eine Schiffsbeteiligung kaufen sollten, halte ich für fraglich. Auf die geschlossenen Schiffsbeteiligungen hat die Abgeltungsteuer keine Auswirkungen.

Elke R.: Am 1. Januar werden mir 3000 Euro Zinsen von einer Festgeld-Anlage ausbezahlt. Wird darauf Abgeltungssteuer fällig, auch wenn die Zinsen heuer aufgelaufen sind?

CONSTANZE HINTZE: Ja, denn ausschlaggebend ist das Datum der Zins-Gutschrift. Die Abgeltungssteuer auf 3000 Euro Zinsen würde 750 Euro (25 Prozent von 3000 Euro) betragen, also kommt es darauf an, ob Sie Ihren Freibetrag bei den Kapitalerträgen in Höhe von 801 Euro schon anderweitig aufgebraucht haben. Wenn nicht, wäre es wichtig, einen Freistellungsauftrag abzugeben, damit Sie Ihr Geld voll ausbezahlt kommen.

Den Freistellungsauftrag habe ich beim Finanzamt abgegeben, aber er wurde abgelehnt.

Man beantragt ihn nicht beim Finanzamt, sondern gibt ihn bei der Bank ab. Anders ist es mit der Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung. Sie macht Sinn, falls Ihre Einkünfte im Jahr 7664 Euro (15328 Euro für Verheiratete) nicht übersteigen. Die Bescheinigung wird beim Finanzamt beantragt und dann bei der Bank abgegeben, damit Ihnen keine Abgeltungssteuer abgezogen wird.

Frauke M.: Ich bin 58 Jahre alt und habe meine Ersparnisse in verschiedene Fonds investiert: Den BGF World Mining, den DWS Top Dividende, den DWS Fünf Sterne, den Top 50 Asien, den Robeco High Yield und den JP Morgan Europe Strategy. Soll ich jetzt schnell noch umschichten, bevor die Abgeltungssteuer greift?

CONSTANZE HINTZE: Allein wegen der Abgeltungssteuer umzuschichten, wäre Unsinn. Allerdings fällt mir bei Ihrer Anlage auf, dass Sie Asien- und Europa-Werte haben, aber kaum Anlagen aus der übrigen Welt. Beim BGF World Mining bin ich besonders skeptisch, weil Rohstoffe in Rezessions-Zeiten erfahrungsgemäß schlecht laufen. Möglicherweise wären Sie mit weltweit investierenden Fonds wie dem Sauren Global Balance oder dem PEH Empire besser bedient.

Werner K.: Ich bekomme heuer noch 130000 Euro aus einer Lebensversicherung auf ein Girokonto bei der Stadtsparkasse ausbezahlt. Bis Mitte nächsten Jahres will ich nicht an das Geld ran und bin mir unsicher, was ich jetzt damit tun soll. Mir ist eine hohe Rendite nicht so wichtig wie die Sicherheit der Anlage.

MERTEN LARISCH: Da böte sich ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto an. Fünf Prozent Zinsen pro Jahr sind zurzeit auch bei sicheren Anlagen möglich. Achten Sie bei der Auswahl der Bank darauf, bis zu welcher Höhe der jeweilige Einlagensicherungsfonds für Ihre Anlage bürgt.

Wie sicher ist das Geld auf dem Girokonto der Stadtsparkasse?

Theoretisch sind Anlagen bei den Sparkassen unbegrenzt abgesichert. Das hieße, bis nicht auch die letzte Sparkasse pleitegegangen ist, brauchen Sie sich um Ihr Geld keine Sorgen zu machen. sun

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